- Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind.
- Es handelt sich aber nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Hintergrund
Der Hintergrund ist ganz einfach der, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann. Das ist nur dann möglich, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.
Landwirtschaftsfläche in Leubnitz (Werdau) - gültig bis 30. Januar 2025
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gültig bis: 30.01.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 75,69 kb
Dreiseitenhof in Leitelshain (Crimmitschau) - gültig bis 23. Januar 2025
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gültig bis: 23.01.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 75,54 kb
Waldflächen in Burkersdorf (Kirchberg) - gültig bis 21. Januar 2025
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gültig bis: 21.01.2025
Öffentlicher Hinweis pdf / 76,09 kb