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Baumstamm mit Borkenkäferbefall

Trotz der regnerischen und kühlen Witterung im Juli und Anfang August 2023 ist die massenhafte Ausbreitung der Borkenkäfer und die enorme Zunahme der Schadholzmenge durch Buchdruckerbefall nicht zu stoppen. In den kommenden Wochen ist weiterhin mit hohen Schadholzmengen zu rechnen, wodurch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nicht nachgiebig bei der Suche und Aufarbeitung des Schadholzes werden dürfen.

Da nicht alle der im Frühjahr und Frühsommer 2023 befallenen Bäume rechtzeitig erkannt und vor dem Ausflug der ersten Käfergeneration saniert worden sind, haben sich die Schadholzmengen an der Baumart Fichte in den vergangenen Wochen stark erhöht. Aber auch an Lärchen und Kiefern brüten einige Käferarten. Die feucht-kühle Witterung im Juli und August 2023 hat den Käfern allerdings kaum geschadet. Die angespannte Lage in den Wäldern wird in den kommenden Wochen weiter bestehen bleiben.

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere nach § 18 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) besteht für jeden Waldbesitzer die Verpflichtung zur regelmäßigen Überwachung und Kontrolle seiner Waldflächen hinsichtlich des Auftretens von Schadinsekten, insbesondere des Borkenkäfers sowie zur rechtzeitigen und vollständigen Sanierung der befallenen Bäume einschließlich des Abtransportes des Holzes aus dem Wald.

Sofern die Revierförster der unteren Forstbehörde im Rahmen der Forstaufsicht Schadholz feststellen, werden die Waldeigentümer mit einem forstaufsichtlichen Hinweis darüber informiert. Der Waldbesitzer darf aber nicht erst auf diesen „Hinweis“ warten. Bei Kenntnis von Befallsherden hat er sofort eigenständig mit der Aufbereitung zu beginnen.

Bei der Waldbewirtschaftung soll darauf geachtet werden, dass kein bruttaugliches Material (z. B. Bruch- und Wurfholz oder Restholz von Hiebsmaßnahmen) im Wald verbleibt. Eine „saubere Waldwirtschaft“ ist die Voraussetzung einer wirksamen Borkenkäferbekämpfung.

Maßnahmen die voraussichtlich ab April mit dem Schwärmflug des Borkenkäfers beginnen und bis in den Herbst andauern

  • Die Nadelholzbestände müssen regelmäßig (möglichst wöchentlich) auf den einsetzenden neuen Befall kontrolliert werden.
  • Dabei sind auch ehemalige Befallsstellen, Holzpolterplätze und südexponierte Hangbereiche, Kuppen und Bestandsränder sorgfältig zu überprüfen. Die Erkennungsmerkmale des Befalls sind insbesondere:
    • Braunes, kaffeepulverartiges Bohrmehl hinter Borkenschuppen im unteren Stammbereich, Spinnweben auf Blättern oder Moos in Stammnähe
    • Punktartige Harztropfen und Harzausfluss
    • herabrieselnde, grüne und vertrocknete Nadeln (wie bei altem Weihnachtsbaum)
    • Rötung der Nadeln in der Krone von unten her
    • vom Stamm abfallende Rindenstücke bei noch grüner Krone
  • Erkannte befallene Bäume müssen schnellstmöglich und unbedingt vor dem Ausflug der Käfer gefällt, aufgearbeitet und abgefahren werden.
  • Ist der zeitnahe Transport nicht möglich, dann muss das Holz entrindet und die Rinde mit den Käfern, z. B. durch Abtransport, Häckseln oder Verbrennen unschädlich gemacht werden.
  • Für diese Maßnahmen besteht aufgrund des Entwicklungszeitraumes der neuen Käfergeneration ein sehr enges Zeitfenster!

Maßnahmen die bis Ende des Winters abgeschlossen sein müssen

  • Befallene und noch mit Käfern besiedelte Bäume sind bis Ende März aufzuarbeiten und aus dem Wald abzutransportieren.
  • Ist der zeitnahe Transport nicht möglich, dann soll das Holz entrindet und die Rinde mit den darin überwinternden Käfern, z. B. durch Abtransport, Häckseln oder Verbrennen unschädlich gemacht werden.
  • Wurf- und Bruchholz durch Sturm und Schnee aus dem Winter ist ebenfalls aufzubereiten und abzufahren, da diese Bäume im Frühjahr von Borkenkäfern vorrangig befallen werden.
  • Der Waldbesitzer soll das Holz nach Möglichkeit selbst verwenden (z. B. Brennholz).
  • Das Holz muss aus Waldschutzgründen unbedingt aus dem Wald abtransportiert werden. Eine Lagerung soll daher in einer Entfernung von mindestens 500 Metern, besser 1.000 Metern (Luftlinie) vom Wald stattfinden.

 

Hinweise und Beratung

  • Bei der Aufbereitung des Holzes sind die Unfallverhütungsvorschriften unbedingt zu beachten.
  • Die Waldbesitzer können sich hinsichtlich der Schadholzaufbereitung von den Revierförstern des Staatsbetriebes Sachsenforst beraten lassen.
  • Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Beratung durch die untere Forstbehörde.
  • Es kann eine Forstfachliche Einschätzung zum Verbrennen von durch Forstschädlinge gefährdeten und befallenem Schlagabraum und Reisig im Wald bei Anforderung durch die Gemeinde und Feuerwehr durch die Bediensteten der unteren Forstbehörde oder des Staatsbetriebes Sachsenforst ausgestellt werden.
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