Schwerbehindertenrecht
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Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht

Seit dem 01. August 2008 ist das Landratsamt Zwickau für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Landesblindengeld zuständig. Diese Aufgabe wurde im Zuge der Verwaltungsreform in Sachsen vom bis dahin zuständigen Amt für Familie und Soziales, Versorgungsamt, übernommen. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Sie erhalten diesen Antrag bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in den Bürgerbüros der Landkreisverwaltung oder als Download auf dieser Seite.
Gewährung von Landesblindengeld
Nach dem Landesblindengeldgesetz können blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100 Geldleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen erhalten.
EURO-WC-Schlüssel für schwerbehinderte Menschen  
Der EURO-WC-Schlüssel öffnet besonderen Gruppen schwerbehinderter Menschen zahlreiche Behindertentoiletten an Autobahn-Raststätten und Bahnhöfen, in Behörden oder Museen und an weiteren zahlreichen öffentlichen Plätzen in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Den Schlüssel erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, B, H oder BL eingetragen sind – unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB). Bei Zuerkennung des Merkzeichens G erhalten schwerbehinderte Menschen ebenfalls einen Schlüssel, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 70 beträgt. Unabhängig davon kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ein Euro-WC-Schlüssel auch bei bestimmten Erkrankungen ohne die vorgenannten Voraussetzungen ausgehändigt werden (z.B. bei chronischen Blasen- / Darmerkrankungen).    

Weitere Informationen zur Bestellung und zu den Kosten erhalten Sie hier.  
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V.
Stellenbezeichnung:MA Bürodienst
Telefon: 0375 4402-22320
E-Mail:Schwerbehindertenrecht@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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