Umschreibung eines Fahrzeuges – Wechsel des Zulassungsbezirks
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Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in den Landkreis Zwickau verlegt haben, ist Ihr Fahrzeug bzw. Ihre Fahrzeuge umgehend auf Ihre neue Anschrift umzumelden. Nach einem Umzug ist dabei entweder ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen oder der neuen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Wird das Kfz-Kennzeichen beibehalten, wird die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens und bei einem Halterwechsel müssen die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgenommen werden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das vorher in einem anderen Zulassungsbereich zugelassen war. Sie müssen es unverzüglich auf sich umschreiben lassen. Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Ein „auswärtiges" Kennzeichen kann nicht übernommen werden, wenn das Fahrzeug zuvor außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde.

Es gilt das Wohnortprinzip. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Der Standort des Fahrzeuges ist jedoch anzugeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.


Voraussetzungen:
Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer neuen Stadt bzw. Gemeinde angemeldet haben.
Antragstellung
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung


Wunschkennzeichen
Die Reservierung eines Wunschkennzeichen kann schon vor der Zulassung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

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Versicherung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.


Kennzeichenschilder
Die eventuell benötigten Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsverfahrens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die sich in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich zuerst an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde bereits vorliegt erfahren Sie hier.
    Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk
      • 27,10 EUR (mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens)
      • 23,60 EUR (bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
      • bei Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich: 14,00 EUR
      • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
        • 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
        • 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
      • wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich EUR 15,30
      • wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
      • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
      Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

      Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

      Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
          Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
          Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
          Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
          Telefon: 0375 4402-24900
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