Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten (stillgelegten) Fahrzeuges
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Das Fahrzeug hatte bereits ein Kennzeichen des Landkreises Zwickau, wurde außer Betrieb gesetzt und soll jetzt wieder zugelassen werden.

Es gilt das Wohnortprinzip. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Der Standort des Fahrzeuges ist jedoch anzugeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Antragstellung
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung


Wunschkennzeichen
Die Reservierung eines eventuellen Wunschkennzeichens kann schon vor der Zulassung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

hier gelangen Sie zur Online-Reservierung

Versicherung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.


Kennzeichenschilder
Die eventuell benötigten Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsverfahrens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die sich in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich zuerst an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde bereits vorliegt erfahren Sie hier.

Wiederzulassung innerhalb des Zulassungsbezirks
    • 23,00 EUR (ohne Halterwechsel und ohne Änderung des Kennzeichens)
    • 30,00 EUR (mit Halterwechsel oder Änderung des Kennzeichens)
    • bei Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: zusätzlich: 14,00 EUR
    • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
      • 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
      • 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
    • wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
    • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
    Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

    Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

    Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
      Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
      Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
      Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Hotline
      Telefon: 0375 4402-24900
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