Allgemeine Informationen
Nutzen Sie die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten im Handel. Der Landkreis Zwickau bietet zusätzlich zwei Entsorgungswege an: Selbstanlieferung oder Abholung auf Abruf
Rückgabe im Handel (kostenfrei)
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte (online oder Post).
Voraussetzungen:
Rückgabe im Handel (kostenfrei)
- Es können bis zu 3 Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, kostenfrei im Handel zurückgegeben werden. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 qm und auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben.
- Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts können Sie ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückgeben.
- Jeder Online-Händler muss Rückgabemöglichkeiten für kleineren E-Schrott (nicht größer als 25cm) in zumutbarer Entfernung gewährleisten. Auf der Website des Online-Händlers informiert dieser über seinen angebotenen Rückgabemöglichkeiten.
- Die Selbstanlieferung ist an Annahmestellen des Landkreises Zwickau möglich.
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte (online oder Post).
- Der Anspruch besteht für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe.
- Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
- Die Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
- Elektro(nik)-Altgeräte sind in der Regel mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
- siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
- Elektro(nik)-Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die nach ihrer Rückgewinnung als Sekundärrohstoffe genutzt werden können und so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung und des Energieverbrauchs leisten.
- Sie können auch Schadstoffe enthalten, welche bei nicht fachgerechter Entsorgung eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Erforderliche Unterlagen
Bei Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig):
- Beantragung ist ONLINE möglich oder
- schriftlich per Entsorgungskarte für Sperrmüll (siehe Anträge und Formulare) beziehungsweise formlos per E-Mail oder Fax.
- Die Unterschrift ist bei schriftlicher Beantragung unbedingt erforderlich.
Ablauf
Bei Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig):
- Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
- Die Abholung erfolgt nach Terminbekanntgabe durch das Entsorgungsunternehmen schriftlich oder per E-Mail.
- Bitte stellen Sie die Geräte an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit.
- Die Wartezeit beträgt zwei bis vier Wochen.
Kosten und Gebühren
Bei Beauftragung der Abholung:
10,64 EUR pro Abholantrag zuzüglich:
Bei Selbstanlieferung:
10,64 EUR pro Abholantrag zuzüglich:
- 5,32 EUR je Großgerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 50 cm, aber keine 150 cm überschreitet)
- 42,56 EUR je Maxigerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 150 cm, aber keine 300 cm überschreitet)
Bei Selbstanlieferung:
- gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Besonderheiten
- Die Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten ist ausschließlich über den Landkreis Zwickau oder Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten, sprich den Handel, zulässig.
- Die Ab- oder Weitergabe an jegliche andere Sammler (oft durch Handzettel im Briefkasten beworben) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 Nummer 9 und Absatz 2 Nummer 1 in
Verbindung mit § 23 Abfallwirtschaftssatzung 2024 in
Verbindung mit §§ 21 bis 26 Abfallgebührensatzung 2024