Die Abfallgebühren setzen sich aus:
Diese werden dem Grundstückseigentümer oder -verwalter per Gebührenbescheid berechnet.
Für die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte und die Gebühren für Restabfallsäcke hingegen kommt derjenige auf, der die Leistung in Anspruch nimmt.
Laut Siedlungsabfallbilanz 2018 des Freistaates Sachsen belegt der Landkreis mit seinem Leistungsspektrum Platz zwei der im sächsischen Vergleich niedrigsten durchschnittlichen Abfallgebührenbelastung pro Einwohner.
Die Sockelgebühr je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasstem Einwohner oder Einwohnergleichwert (bei Gewerbebetrieben) beträgt 23,04 EUR im Jahr. Darin sind neben den Vorhaltekosten der Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau auch folgende Kosten enthalten:
Weiterführende Informationen:
Die Kosten der Abholung und Entsorgung von Restabfällen wird mittels der Leistungsgebühr Restabfall gedeckt. Sie wird volumenbezogen erhoben und beträgt je Entleerung für einen:
Neben den Kosten der Abholung und Verwertung der Bioabfälle ist in der Leistungsgebühr Bioabfall auch die zweimal jährliche Reinigung der Bioabfallbehälter enthalten. Auch sie bemisst sich nach deren Größe und beträgt je Entleerung für einen:
Die Abgabe von Elektro(nik)-Altgeräten an den Annahmestellen ist gebührenfrei, da die Kosten in der Sockelgebühr einkalkuliert sind. Werden die ausgedienten Geräte auf Antrag vom Grundstück abgeholt, fällt eine Transportgebühr in Höhe von 10,00 EUR je Abholantrag zzgl.:
an.
Die Gebühr wird dem Antragsteller nach der Abholung per Gebührenbescheid berechnet.
Die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung fällt für die Neuaufstellung von Restabfall- und Altpapiertonnen sowie für den Abzug von Biotonnen an. Sie beträgt für:
Sie entfällt lediglich bei:
Werden Abfallbehälter zum Zweck der Entleerung aus Müllschleusen oder verschließbaren Standplätzen (Umzäunungen, Behälterschränken oder Räumen) geholt und wieder zurück gebracht, fällt die Zusatzgebühr Bereitstellungsserice an. Diese beträgt je Behälter und Entleerungsvorgang 1,19 EUR.
Beim Bereistellungsservice handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Zusatzleistung des Landkreises. Den entsprechenden Antrag stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung bitte schriftlich.
Ein Bereitstellungsservice ist nicht möglich, wenn der Transportweg der zu leerenden Tonne:
Aufgrund einer Softwareumstellung ergingen im Jahr 2019 zwei Abfallgebührenbescheide:
Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Erhebung der Abfallgebühren wie gewohnt in einem Jahresbescheid. Dieser enthält: