Dabei wurde gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises und benachbarten Landkreisen das bestehende Radwegenetz in mehreren Workshops überprüft und überarbeitet. Auch Anregungen und Hinweise aus Befragungen, z. B. von allen Schulen des Landkreises, der Öffentlichkeit, der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Rad und Institutionen und Vereinen, flossen in die Planung ein.
Die Fortschreibung der Radverkehrskonzeption enthält neben dem touristischen Radwegenetz nun auch das Alltagsradnetz. Hierbei wird die vorhandene Infrastruktur wie Radwege, Reparaturstationen und E-Bike-Ladestationen sinnvoll gemeinsam genutzt.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Radrouten im Freistaat Sachsen, dem "SachsenNetz Rad", wurde ein Kataster für alle Radstrecken im Landkreis Zwickau erstellt. Ziel ist es, das touristische Radwegenetz zu ergänzen und auszubauen.
Ein Beispiel für die erreichten Ziele aus der Radverkehrskonzeption von 2016 ist die Verlängerung des "Pleißeradweges" und dessen Anbindung an die durch Kirchberg verlaufende "Rödelbach-Bürsten-Route". Darüber hinaus wird die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna durch eine neue Strecke des "SachsenNetz Rad" ("Mulderadweg") mit der Großen Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal ("Sächsische Städteroute“ und "Mittellandroute") verbunden.
Die fortgeschriebene Radverkehrskonzeption enthält klare Ziele:
- Der Anteil des Alltagsradverkehrs im Landkreis Zwickau steigt und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsförderung und zum Klimaschutz.
- Die geschaffene Infrastruktur für den Fahrradtourismus wird intensiv genutzt und in einer hohen Qualität erhalten und unterhalten.
- Die interne und externe Kommunikation aller Akteure im Landkreis Zwickau zum Thema Radverkehr verläuft optimal und ohne Informationsverlust.
Zur Umsetzung dieses Leitbildes wurden insgesamt 55 Festlegungen (Aufgaben und Ziele) formuliert, die in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen.
Das Projekt "Fortschreibung der Radverkehrskonzeption des Landkreises Zwickau" wurde am 11. Dezember 2024 vom Kreistag beschlossen und erfolgreich abgeschlossen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.