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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt das eigentliche Asylverfahren durch. Im Rahmen eines Asylverfahrens wird geklärt, ob einem Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist. Das Verfahren teilt sich in mehrere Schritte. Des Weiteren ist das BAMF zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. Die Verteilung erfolgt dann entsprechend des "Königsteiner Schlüssels". Dieser wird jedes Jahr aufgrund der Bevölkerungszahl und der Steuereinahmen festgelegt. Rund 5,1 Prozent aller Asylsuchenden kommen dementsprechend in den Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen ist für die Erstaufnahme und damit für die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) verantwortlich. In den EAE werden die ankommenden Menschen vorerst untergebracht, wo sie auch registriert und medizinisch erstuntersucht werden. Außerdem ist das Bundesland für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihr Herkunftsland zuständig. Seitens des Freistaates erfolgt nach spätestens sechs Monaten die Zuweisung der Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, auch dies nach einem festgelegten Schlüssel: Der Landkreis Zwickau erhält 8,1 Prozent der im Freistaat Sachsen Eintreffenden.

Der Landkreis Zwickau ist insbesondere für die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig. Die hilfesuchenden Menschen werden in Wohnheimen, Wohnprojekten und Notunterkünften untergebracht.

Daneben übernimmt der Landkreis die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die Krankenversorgung. Aber auch ausländerrechtliche Fragen, wie beispielsweise das Ausstellen und Befristen von Dokumenten gehören dazu.

Die Städte und Gemeinden sind letztendlich verpflichtet, dem Landkreis geeignete Grundstücke und Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen und Notunterkünfte zu dulden. Viele der Kommunen sehen sich aber auch in der Pflicht, die Integration der Asylbewerber vor Ort zu unterstützen, in dem sie zum Beispiel Netzwerke zur Koordinierung der von den Bürgern angebotenen Hilfeleistungen bilden.
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