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Alle Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und auch ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur betrieben werden, wenn ihnen ein amtliches Kennzeichen von der Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilt wurde und somit für den Verkehr zugelassen sind.

Sie wollen ihr neues Fahrzeug anmelden oder Ihr Fahrzeug ummelden, weil Sie umgezogen sind? Sie haben Fragen zu besonderen Kennzeichen? Alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugzulassung sind hier noch einmal zusammengestellt.

Öffnungszeiten und Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörden des Landkreises Zwickau finden Sie in Glauchau, Werdau und Zwickau. Alle drei Dienststellen sind für den ganzen Landkreis zuständig. Es gibt keine separaten Zuständigkeitsbereiche innerhalb des Landkreises. Sie können sich also an jede der Zulassungsstellen wenden. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde bis auf Weiteres ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich ist.

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ONLINE Zulassung und Abmeldung

Sparen Sie sich Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle. Sie können Ihr Fahrzeug einfach von zu Hause aus per Internet ONLINE anmelden oder abmelden! Wie es funktioniert, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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An- und Ummeldungen

Informationen zur Zulassung fabrikneuer oder gebrauchter Fahrzeuge, zum Halter- oder Standortwechsel und zur Inbetriebnahme stillgelegter Fahrzeuge

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Änderungen - Name, Anschrift oder Kennzeichen

Informationen zu Namensänderungen oder Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren und Umkennzeichnungen

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Abmeldung

Informationen zur Stillegung eines Fahrzeuges

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Besondere Kennzeichen

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Wechselkennzeichen und roten Dauerkennzeichen

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Diebstahl oder Verlust

Informationen für den Fall, dass Kennzeichen und Fahrzeugdokumenten gestohlen wurden oder verloren gegangen sind.

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Feinstaubplakette (Umweltzone)

Um in einer Umweltzone fahren zu dürfen, benötigt jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette.

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Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)

Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer.

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SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates für die Abbuchung der Kfz-Steuer.

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Steuerrückständeprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist, dass Sie Ihre Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen haben.

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Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung (HU) gehört in Deutschland zu den wichtigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen.

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Formulare Kfz-Zulassung

Wichtige Formulare für die Zulassung bzw. abmeldung von Fahrzeugen

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