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Der Weiße-Flecken-Ausbauprojekt im Landkreis Zwickau wird gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Bundesförderprogramm Breitband) sowie mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen).

Die entsprechende Förderung hat der Landkreis Zwickau beim Bund und beim Freistaat Sachsen beantragt.

Der Bund stellte daraufhin Fördermittel in Höhe von 50% und der Freistaat Sachsen Fördermittel in Höhe von weiteren 40% der förderfähigen Kosten des ersten Breitbandprojektes des Landkreises zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen sind die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Die verbleibenden 10% der Finanzierung wird aus Mitteln des sächsischen Finanzausgleiches zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Maßnahme sollen bislang hinsichtlich der Internetanbindung unterversorgte Gebiete des Landkreises Zwickau mit nachhaltigen und hochleistungsfähigen Internetanschlüssen (mit zuverlässigen Bandbreiten von 1 Gigabit/s) ausgestattet werden.

Das geförderte Projekt hat die Erschließung der „weißen Flecken“ (Adressen mit weniger als 30Mbit/s im Download) zum Gegenstand.

Zusätzlich umfasst das Projekt auch die Komponente „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“. Hierbei wird die Erschließung von Teilnehmern so vorbereitet, dass von der geförderten Trasse aus auf öffentlichem Grund Abzweige für die Erschließung von Grundstücken von Teilnehmern errichtet werden, die aktuell bereits mit Anschlüssen mit Datenübertragungsraten von 30 Mbit/s bis unter 100 Mbit/s („hellgraue Flecken“), jedoch noch nicht gigabitfähig erschlossen sind und die unmittelbar entlang der geförderten Trassen liegen (sogenannter Vortrieb).

Rund 3.500 vollgeförderte Adressen (Weiße Flecken) und rund 12.400 teilgeförderte Adressen (Vortrieb) können Glasfaseranschlüsse im Rahmen des Projektes erhalten. Für private Haushalte sollen so Internet-Downloadraten von bis zu 1 Gigabit/s ermöglicht werden, insbesondere in Gewerbegebieten sollen bis zu 1 Gigabit/s symmetrisch im Down- und Upload nutzbar sein.

In den Gemeinden des Landkreises Zwickau wurde der Breitbandausbau in den vergangenen Jahren durch den Eigenausbau verschiedener Telekommunikationsanbieter in bestimmten Bereichen vorangetrieben. Allerdings ist dieser Ausbau nicht flächendeckend erfolgt, sodass unterversorgte Bereiche bestehen bleiben.

Gemäß der Förderbedingungen wurde die Versorgungslage und der geplante Ausbau im Landkreis Zwickau 2019 im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens untersucht. Dabei wurden die Versorgungsraten sowie eine mögliche eigenwirtschaftliche Ausbaupräferenz bezogen auf die folgenden drei Jahre von 160.819 Haushalten (72.313 Adresspunkten) bei den tätigen Telekommunikationsunternehmen abgefragt. Dazu sind alle bekannten, regional und überregional tätigen Telekommunikationsunternehmen konsultiert worden.

Es wurde deutlich, dass der flächendeckende Breitbandausbau i. d. R. nicht eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen zu realisieren ist. Angesichts dieses Marktversagens liegt es in der Verantwortung der öffentlichen Hand, den Ausbau der Breitbandnetze vor Ort mithilfe von Fördermitteln zu unterstützen.

Zur Durchführung dieses Breitbandausbauvorhabens wurden noch in 2019 Fördermittel des Bundes beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. bei dessen Projektträger atene KOM GmbH auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 (BMVI-Förderrichtlinie) sowie beim Freistaat Sachsen bzw. der zuständigen Landesdirektion Sachsen eine Förderung nach der Förderrichtlinie Digitale Offensive des Freistaates Sachsen (Richtlinie DIOS) beantragt.

Hierauf sind Fördermittel der genannten Stellen zunächst vorläufig bewilligt worden, so dass das Vergabeverfahren für den geförderten Breitbandausbau durch geeignete Telekommunikationsunternehmen in 2020 starten konnte. Der Zuschlag konnte sodann in 2022 an das Unternehmen eins energie in sachsen GmbH & Co. KG erteilt werden.

In Vorbereitung der Bauphase erfolgte von Juli bis Dezember 2023 die Eigentümerakquise. Die Grundstückseigentümer von voll- oder teilgeförderten Adressen wurden in diesem Rahmen angeschrieben, über die Konditionen zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses informiert und um Ihre Zustimmung zur Baumaßnahme gebeten.

In der Zeit von August bis September 2023 fanden zudem insgesamt sechs öffentliche Informationsveranstaltungen seitens der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG an unterschiedlichen Orten im Landkreis Zwickau statt. Dabei wurde das Förderprojekt und vor allem dessen Umsetzung dargestellt.

Zu beachten ist, dass die Förderung adressgenau erfolgt, also der geförderte Ausbau nicht gebietsweise vorgenommen werden kann.

Der offizielle Startschuss zum Baubeginn wurde durch den symbolischen Spatenstich in Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Wolkenburg am 29. April 2024 gegeben.

Seither wurden Tiefbauarbeiten an mehreren Stellen im Landkreis begonnen sowie die Sicherung der Point of Presence (PoP)-Standorte vorgenommen und über 20 dieser PoP-Gebäude aufgestellt. PoP-Gebäude stellen die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausanschlüsse dar.

Die überwiegende Bautätigkeit für die Errichtung des Glasfasernetzes in den oben genannten 26 Städten und Gemeinden wird in den kommenden drei Jahren ab Frühjahr 2025 erwartet.

Zwischenzeitlich hat der Landkreis Zwickau vor dem Hintergrund verbesserter Förderbedingungen einen umfangreichen Antrag auf Anpassung des Projektes bei den Fördermittelgeber gestellt.

Ursprünglich wurden im Mai 2022 förderfähige Projektkosten in Höhe von rund 157 Millionen Euro bewilligt. Durch die Änderungsbescheide aus Dezember 2024 wurden nunmehr förderfähige Projektkosten in Höhe von rund 164 Millionen Euro bestätigt.

Wesentlicher Bestandteil des Antrags war eine vollständige Förderung für rund 4.400 Adressen, die bisher im Projekt nur teilgefördert berücksichtigt werden konnten.

Diese Aufstockung betrifft bislang teilgeförderte Immobilien entlang der Glasfasertrasse, die die ursprünglichen Förderobjekte verbinden wird. Zudem musste die Internetverbindungsqualität der Adresspunkte unter 100 MBit/s im Download liegen, um den Vorteil des beschriebenen Upgrades zu erhalten.

Der Förderzuschuss endet damit nicht mehr an der Grundstücksgrenze. Die Betroffenen erhalten nun den Glasfaseranschluss kostenfrei bis in den Hausanschlussraum bzw. Keller der Immobilie.

Das hier beschriebene Upgrade der Förderung erhöht die Anzahl der vollgeförderten Adressen auf insgesamt rund 8.000. Es verbleiben dadurch lediglich noch etwa 8.200 Adressen, die teilgefördert an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.

Das Projektgebiet umfasst aktuell folgende Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau, wobei teilweise parallel auch kommunale Förderprojekte durchgeführt werden:

  • Bernsdorf, Callenberg, Crimmitschau, Crinitzberg, Dennheritz, Fraureuth, Gersdorf, Glauchau, Hirschfeld, Hohenstein-Ernstthal, Kirchberg, Langenbernsdorf, Limbach-Oberfrohna, Mülsen, Neukirchen/Pleiße, Niederfrohna, Oberlungwitz, Oberwiera, Reinsdorf, Remse, Schönberg, St. Egidien, Waldenburg, Werdau, Wilkau-Haßlau, Zwickau
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