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ONLINE-Kfz-Zulassung

Privatpersonen, beruflich Selbstständige, Einzelunternehmen und juristische Personen können über unser i-Kfz-Portal alle Dienstleistungen der Ausbaustufe 4 nutzen:

  • Neuzulassung
  • Umschreibung
  • Wiederzulassung
  • Adressänderung
  • Außerbetriebsetzung ohne Identifizierung
  • Zulassung von Elektrofahrzeugen
  • Auswahl von Saison- und Oldtimerkennzeichen

Mit dem Ausbau auf Stufe 4 wurden im i-Kfz-Portal folgende Funktionen hinzugefügt:

  • Privatpersonen, beruflich Selbstständige oder Einzelunternehmen identifizieren sich über die BundID
  • juristische Personen nutzen zur Identifikation Ihr Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
  • nach erfolgter digitaler Zulassung dürfen Fahrzeuge direkt am Straßenverkehr teilnehmen (Als Nachweis gilt der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF-Dokument zum Ausdrucken bereitgestellt wird)
  • Tageszulassung sowie
  • die Beantragung von Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

 

  • Über das iKfz-Portal ist KEINE Vergabe oder Verwendung von Sonderkennzeichen wie grünen Kennzeichen, roten Kennzeichen oder Wechselkennzeichen möglich.
    Ein H-Kennzeichen für einen Oldtimer kann über das iKfz-Portal nicht erstmalig einem Fahrzeug zugeteilt werden. Dies muss direkt in der Zulassungsstelle erfolgen. 
    Sollten Sie ein Saisonkennzeichen beantragen wollen, müssen Sie dies bei Ihrer Versicherung angegeben haben.
     
  • Vom Portal werden NUR vollständige und richtige Anträge zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
     
  • Die Gebühr muss direkt bei Abschluss des iKfz-Vorganges bezahlt werden. Die Zahlung kann mittels Giropay oder Kreditkarte (VISA oder Mastercard) erfolgen. 
    Eine Erweiterung der Zahlmöglichkeiten ist jedoch geplant.
    Derzeit ist keine Zahlung mittels PayPal möglich!
     
  • Je nach Zulassungsvorgang werden Sicherheitscodes auf den Kennzeichen der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigt. Legen Sie diese erst frei, wenn Sie im Portal zur Eingabe der Sicherheitscodes aufgefordert werden.

Die Verfahrensweise und wichtige Informationen zur Online Zulassung bzw. Abmeldung über das iKfz-Portal sowie einen FAQ-Bereich finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

 

Was benötigen Sie für die Antragsstellung:

  • Juristische Personen benötigen zur Identifizierung das Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat.
    Privatpersonen, beruflich Selbstständige oder Einzelunternehmen benötigen zur Identifizierung das kostenlose BundID-Konto.
    Die Anmeldung zum BundID-Konto erfolgt mit einem neuen Personalausweis (nPA) oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie einem vorgesehenen Ausweislesegerät oder einem NFC-fähigen Smartphone mit kostenloser AuweisApp(So aktivieren Sie die Online-Ausweisfunktion)
    Alternativ ist die Anmeldung zum BundID-Konto auch mit einem Elster-Zertifikat möglich.
    Achtung! Die Fahrzeugzulassung bei beruflich Selbstständigen oder Einzelunternehmen erfolgt internetbasiert nur auf die im Personalausweis bzw. Elster-Zertifikat hinterlegten Hauptwohnung. Soll das Fahrzeug auf eine abweichende Gewerbe- bzw. Unternehmensanschrift zugelassen werden, muss die Zulassung vor Ort in einer unserer Zulassungsbehörden beantragt werden.
  • Ihre IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei den sächsischen Zulassungsbehörden bestehen
  • Die Gebühr muss direkt bei Abschluss des iKfz-Vorganges entrichtet werden.
    Die Zahlung kann mittels Giropay oder Kreditkarte (VISA oder Mastercard) erfolgen.
    Eine Erweiterung der Zahlmöglichkeiten ist jedoch geplant.
    Derzeit ist keine Zahlung mittels PayPal möglich!

 

 

Für die Außerbetriebsetzung wird benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises Zwickau ohne Zuteilung eines neuen Kennzeichens wird benötigt:

  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) 

Für eine Neuzulassung oder Tageszulassung wird benötigt:

  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode

Für eine Umschreibung oder Wiederzulassung wird benötigt:

  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) und ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1. Janaur 2018 im Umlauf) sowie ggf. Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Hinweis: Entsprechend der von Ihnen gewählten Dienstleistung können einzelne Punkte der folgenden Aufzählung entfallen!

  • i-Kfz-Portal des Landkreises Zwickau aufrufen
  • Identifizierung durchführen
    Privatpersonen über die BundID
    Juristische Personen über das Unternehmenskonto Bund
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eintragen 
    zum Beispiel:
    - Kennzeichen ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    - Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II und/oder der Kennzeichen
      (diese Codes erst freilegen, wenn Sie zur Eingabe aufgefordert werden) 
    - Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. der Sicherheitsprüfung (SP) 
    - eVB-Nummer der Versicherung 
    - Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Die erfassten Antragsdaten werden automatisiert validiert
  • Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
  • Die Eingaben und Antragstellung bestätigen
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, die Kennzeichen anbringen und sofort losfahren
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die P Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen senden wir Ihnen postalisch zu
  • Bei Kennzeichenwechsel: die zugesandten Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

  • Bitte achten Sie darauf, dass die Ausweis-App vor Beginn des Prozesses gestartet wurde.

iKfz-Portal des Landkreises Zwickau:

Treten bei der Nutzung des iKfz-Portals Probleme oder Fehler auf, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Zulassungsbehörde über das iKfz-Formular auf.

  • Geben Sie dabei bitte neben der Benennung des Fehlers das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Fahrzeug-Ident.-Nummer an. Sie erhalten innerhalb unserer Öffnungszeiten schnellstmöglich eine Antwort.
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