Führerscheindokumente die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen entsprechend der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein.
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und im Führerschein ausgewiesen.
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