Um unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich
über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau informieren. Sie erfahren auch, in welcher Dienststelle Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt.
Hinweise:
Wenn Sie ein finanziertes Fahrzeug an- oder ummelden möchten, aber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Kreditinstitut oder einer Leasingfirma hinterlegt ist, müssen Sie das Dokument vorher dort abfordern und direkt an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau senden lassen:
Unsere Postanschrift lautet:
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Kfz-Zulassungsbehörde
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
Wichtig
Wenn Sie schon bei der Anforderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wissen, in welcher unserer Dienststellen Sie vorsprechen möchten, dann geben Sie bitte auch die jeweilige Anschrift der entsprechenden Dienststelle an:
- für Glauchau:
Scherbergplatz 4
08371 Glauchau - für Werdau:
Königswalder Straße 18
08412 Werdau - für Zwickau:
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Rechnen Sie bitte unbedingt auch die Zeit für den Postweg mit ein, bevor Sie zur Kfz-Zulassungsbehörde kommen. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann Ihr Anliegen in der Regel nicht erledigt werden.