Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.
Tag der offenen Tür in der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) am 09. November 2024
Die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Chemnitz, lädt zum diesjährigen Tag der offenen Tür am 9. November 2024 rechtherzlich ein.
Allgemeinverfügung BVD - Umstellung auf die serologische Überwachung
Zum 30. Juni 2023 trat die Allgemeinverfügung (AV) bezüglich der Überwachung der Aufrechterhaltung des Status "frei von Boviner Virus Diarrhoe " (Umstellung auf die serologische Überwachung der sächsischen Rinderbestände – Phase 1) in Kraft.
Abgangsmeldung von Schafen und Ziegen ab 1. August 2023
Ab 1. August 2023 müssen Tierhalter und Unternehmer, die Schafe und Ziegen halten, neben dem Zugang auch den Abgang von Tieren in der HIT-Datenbank melden.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten laufen alle ViehVerkV-relevanten Meldungen per Meldekarte über die Regionalstelle HIT. Ab 1. August 2023 werden die Verkaufspreise der Meldekarten für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen leider angehoben.
Im hohen Gras abgesetzte Rehkitze sind für den Landwirt bei der Wiesenmahd mit Traktor und Kreiselmäher fast unsichtbar. Die Kitzrettung über die Sichtung mit Drohnen vor der Mahd soll die Opferzahlen massiv verringern.
Biosicherheitsmaßnahmen in Rinder haltenden Betrieben
Jeder Tierhalter hat die Pflicht, seinen Tierbestand vor Tierseuchen zu schützen und deren Bekämpfung zu unterstützen. Deshalb sollte jeder einzelne Tierhalter seine Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Weiterhin Kostenfreie Trichinenprobenuntersuchung beim Wildschwein
Bis 31. Dezember 2023 übernimmt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Kosten der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild.
Ernennung von Tierärzten zu amtlichen Tierärzten für Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen
Zur Wahrung des Tierschutzes und um eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung bei frisch verunfallten Tieren aufrecht zu erhalten, erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Zwickau gemäß Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) folgende Allgemeinverfügung.
Der Handel mit illegal nach Deutschland eingeführten Welpen scheint derzeit zu blühen. In den letzten Tagen mussten mehrfach Welpen beschlagnahmt werden, mit denen Verkäufer auf Kosten der Tiere auf einfache Art Geld verdienen wollten.
Aktuelle Informationen des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes zur Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Direktvermarktungen von Geflügel.
Information für Tierhalter - Mastitisdiagnostik wieder möglich
Laut Information der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) sind ab 20. April 2020 Einsendungen von Proben zur Mastitisdiagnostik wieder möglich. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Anlage.
Mit dem 31. Mai 2019 beendet Tierarzt Wolfgang Dietrich seine Tätigkeit in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand. Tierärztin Frau Dr. Lydia Hildebrandt übernimmt ab 1. Juni 2019 den Kontrollbezirk von Herrn Dietrich.
Keine Reise ohne Heimtierpass - Soll das Haustier, in der Regel der Hund, mit auf die Urlaubsreise gehen, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland zu informieren.
Ab 1. Juli 2016 wird radiologische Untersuchung von erlegten Wildschweinen im Landkreis Zwickau Pflicht.
Das bis dahin nur im Vogtlandkreis bestehende Pflichtuntersuchungsgebiet wurde neu definiert und auf Gemeinden im Landkreis Zwickau erweitert.
Lebensmittelimitate sind im gesundheitlichen Sinne nicht das Problem, sondern die Täuschung des Verbrauchers, wenn solche Produkte nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und dem Verbraucher eine andere Produktzusammensetzung suggeriert wird, als tatsächlich vorhanden ist.
Allergene müssen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln die an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, entsprechend gekennzeichnet sein.
Mitteilungs- und Übermittlungsverpflichtung für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen
Für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen wurde eine Meldeverpflichtung für Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB (Polychlorierte Biphenyle) eingeführt, deren Bestimmungen am 01. Mai 2012 in Kraft traten.