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"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte - so lange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt." Albert Einstein

Das Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls wurde im Juli 2007 ins Leben gerufen, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Zwickau zu fördern und zu sichern.

Dafür vernetzen sich Fachkräfte aller Berufsgruppen, die mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien bis zum 18. Lebensjahr arbeiten. In der Vernetzung sollen sich diese Berufsgruppen einander näher kommen, indem sie sich kennen lernen, sich über ihre Berufsfelder informieren und sich zu den Themen Kinderschutz und Frühen Hilfen austauschen. So sollen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe, aber auch Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung in der Arbeitspraxis frühzeitig erkannt und durch sicheres Handeln im Netzwerk abgewendet werden.

Die damit verbundene Organisation der Netzwerkarbeit wird durch die Koordinierungsstelle des Netzwerkes zur Förderung des Kindeswohls umgesetzt. Sie begleitet und unterstützt Fachkräfte und Ehrenamtliche bei Fragen rund um den Kinderschutz bzw. die Frühen Hilfen und ist ein erster Anlaufpunkt für alle Fachkräfte, aber auch für die Öffentlichkeit.

Unterstützung erhält die Koordinierungsstelle für ihre Arbeit seit 2008 von einem eigens dafür gegründeten Fachbeirat. Dieser ist für die fachliche und inhaltliche Begleitung, Multiplikation von Neuigkeiten und Arbeitsthemen in die eigenen Berufsfelder sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für das Netzwerk verantwortlich.

Netzwerk Kindeswohl - Koordinatorin:   Denise Schmeißer
Telefon: 0375 4402-23271
Internet:www.landkreis-zwickau.de
Netzwerk Kindeswohl - Koordinator:   Jens Voigtländer
Telefon: 0375 4402-23270
Internet:www.landkreis-zwickau.de
Koordinator Netzwerk Kindeswohl:   Katja Ahlers
Telefon: 0375 4402-23272
Internet:www.landkreis-zwickau.de

Sie wissen von Kindern oder Jugendlichen in Not, die (dringend) Hilfe benötigen?

Dann zögern Sie bitte nicht, Ihre Hinweise über den Kinderschutznotruf dem Jugendamt mitzuteilen.

Bitte denken Sie daran, dass besonders kleine Kinder auf Ihre Unterstützung angewiesen sind, da sie sich selbst noch keine Hilfe holen können.

  • In akuten Notfällen können Sie einen Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterin auch außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes über die Rettungsleitstelle erreichen.
  • Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen in einer Familie verständigen Sie bitte auch die Polizei über den Notruf 110.

Kinderschutznotruf

zu den Dienstzeiten des Jugendamtes

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes im Notfall

    • Telefon: 0375 19222
      der Rettungsleitstelle - Stichwort Kindeswohlgefährdung

Kinder haben Rechte, DU AUCH

Diese Rechte stehen in der UN-Kinderschutzkonvention und wurden von vielen Ländern, auch von Deutschland, unterzeichnet. In 54 Artikeln sind weltweit gültige Rechte niedergeschrieben. Dazu gehört z. B. das Recht, dass

  • du bei Entscheidungen, die Dich betreffen, mitbestimmen kannst,
  • dich niemand schlagen, bedrohen und missbrauchen darf,
  • du Hilfe beanspruchen kannst, wenn du niemanden hast, der dir zuhört oder dem du dich anvertrauen kannst, damit du mit deinen Sorgen nicht allein dastehst.

Wenn diese Rechte verletzt werden oder dir es nicht gut geht und du dringend ein offenes Ohr für deine Probleme brauchst oder ganz schnell Hilfe, dann stehen dir folgende Hilfsangebote zur Verfügung:

  • Telefonberatung
  • Onlineberatung
  • Beratungsstellen
  • Beratung im Jugendamt
  • Beratung im Notfall

Hab Mut und trau dich, deine Probleme dort anzusprechen und dir helfen zu lassen.

Telefonberatung

Wenn du einfach mal über deine Sorgen und Probleme reden willst, ohne dass es jemand erfährt, kannst du die "Nummer gegen Kummer" anrufen.

Die "Nummer gegen Kummer" steht dir montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Du kannst über alles sprechen, was dich beschäftigt und dir die Hilfe holen, die du brauchst.

Dieses Telefonberatungsangebot ist kostenfrei, egal ob du aus dem Festnetz oder vom Handy anrufst. Die Nummer erscheint auf keinem Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaften.

  • Kinder- und Jugendtelefon der "Nummer gegen Kummer"
    • Telefon: 116 111

Onlineberatung

Wenn du über deine Probleme lieber schreiben möchtest, wende dich an eine der folgenden Onlineberatung im Internet. Dort gibt es viele Möglichkeiten, sich Rat und Hilfe zu holen. Du kannst dich in Foren und verschiedenen Chats austauschen oder dich per E-Mail von einer erfahrenen Vertrauensperson beraten lassen. Schau einfach auf den angebotenen Webseiten nach, was für Dich am besten geeignet ist.

Beratungsstellen

Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich persönlich an eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche wendest. Dort wirst du einen Ansprechpartner finden, dem du deine Probleme anvertrauen kannst und der deine Sorgen und Fragen gut versteht. Er steht dir mit Rat und Unterstützung zur Seite und hilft dir, deine Fragen zu beantworten. Die Beratung ist auch anonym möglich, wenn du deinen Namen nicht sagen kannst oder willst. Bezahlen brauchst du für diese Unterstützung nichts. Wenn Du auf der Suche nach einer Beratungsstelle bist, wende Dich an die Koordinierungsstelle unter 0375 440223271 oder an kindeswohl@landkreis-zwickau.de

Beratung im Jugendamt

Auch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Jugendamt nehmen sich Zeit für dich und deine Probleme. Sie hören dir zu und überlegen mit dir gemeinsam, welchen Weg es für dich gibt.

Hast du nicht den Mut allein zu kommen, bringe jemanden mit dem du vertraust. Das kann deine Freundin oder dein Freund, Oma oder Opa, ein Nachbar oder auch dein Lehrer sein. Wenn Du es möchtest, ist das Gespräch vertraulich, so dass deine Eltern nichts davon erfahren. Dieses Recht hast du.

Sprechtage des Jugendamtes

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Außerhalb der Sprechtage kannst Du auch einen Termin vereinbaren.

Besucheradressen des Jugendamtes

  • in Glauchau
    Chemnitzer Straße 29, 08371

    in Limbach-Oberfrohna
    Jägerstraße 2a, 09212 Limbach-Oberfrohna

  • in Werdau
    Königswalder Straße 18, 08412 Werdau

  • in Zwickau
    Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau

Notsituation

Wenn du in einer Notsituation bist und nicht mehr nach Hause kannst oder willst, beispielsweise weil du dich hilflos fühlst, du geschlagen, missbrauchst oder vernachlässigt wirst, es zu Hause nicht mehr aushältst, du dir Sorgen um deine Geschwister oder deine Eltern machst - dann zögere nicht die Notrufnummer des Jugendamtes anzurufen oder selbst ins Jugendamt zu kommen. Die Besucheradressen und Sprechzeiten findest du unter "Beratung im Jugendamt".

Wenn das Jugendamt geschlossen hat, rufst du bei der Rettungsleitstelle an. Die Mitarbeiter dort verbinden dich mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter des Jugendamtes, so dass du dir im Notfall rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Hilfe holen kannst.

Gemeinsam könnt ihr deine Situation besprechen und überlegen, was für dich jetzt das Beste ist. Das Jugendamt kann dich auch an einem Ort unterbringen, an dem du sicher bist.

Kinderschutznotruf

zu den Dienstzeiten des Jugendamtes

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes im Notfall

    • Telefon: 0375 19222
      der Rettungsleitstelle - Stichwort Kindeswohlgefährdung

Eltern werden und sein ist in der heutigen Zeit nicht immer leicht. Gerade wenn die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten eingeschränkt sind, die Schwangerschaft nicht wie geplant verläuft oder die Kinder durch ihr Verhalten besondere Aufmerksamkeit bedürfen, können Sie als (werdende) Eltern leicht an ihre Grenzen stoßen.

Manchmal benötigen Sie dann ein offenes Ohr, Hilfe und Unterstützung. Gut wenn Sie dafür Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn haben, die Ihnen zuhören und helfen.

Es gibt aber auch eine Vielzahl an Unterstützungs- und Beratungsangeboten, die Sie für sich und ihre Familie nutzen können. Hilfen, Informationen und nützliche Nummern rund um die Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt, Familienrechtliche Grundlagen, Finanzielle Hilfen, Kinderbetreuung, Familienunterstützende Dienste, Angebote der Eltern- und Familienbildung, Beratungsangebote, Kindergesundheit sowie Bereitschafts-, Notfall und Krisendiensten finden Sie im Familienbegleitheft oder im Wegweiser für seelische Gesundheit.

Sollten Sie

  • als Eltern an einem Punkt sein, wo Sie sich alleine fühlen und nicht mehr weiter wissen,
  • das Gefühl haben, ihrem Kind nicht mehr gerecht werden zu können,
  • sich Gedanken um die Zukunft ihres Kindes machen und was sie noch tun können,
  • in Sorge sind, dass Konflikte in der Familie weiter eskalieren könnten oder
  • sich Gedanken und Sorgen machen um ein Kind in ihrem familiären Umfeld, ihrem Bekanntenkreis oder ihrer Nachbarschaft und nicht wissen, wie Sie selbst helfen sollen,

können Sie sich bei einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle, der Aufsuchenden Familienbegleitung oder beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes Rat einholen. Gemeinsam können Sie ihre Situation besprechen und überlegen, wie es für ihre Familie gut weitergehen kann. Nutzen Sie diese, denn sie sind dafür da, dass Ihnen ihre Fragen und Probleme nicht über den Kopf wachsen.

Als erste Anlaufstelle können Sie sich an die Aufsuchende Familienbegleitung wenden. Sie erreichen die Sozialarbeiterinnen telefonisch unter 0375 4402-23280, -23281, -23282, -23283 oder -23237 und per E-Mail unter familienbegleitung@landkreis-zwickau.de

Aufsuchende Familienbegleitung

Hilfen zur Erziehung

 

"Kinderschutz geht alle an!" Auch Sie als Bürgerin und Bürger sind gefragt, wenn Ihnen auffällt, dass Kinder in Not sind oder Hilfe brauchen. Das kann sein, wenn Sie bspw. beobachten oder Hinweise darauf haben, dass Kinder vernachlässigt, geschlagen, die Eltern unter sich gewalttätig oder anderweitig auffällig sind. Oder Sie machen sich aus anderen Gründen ernsthafte Sorgen und wissen nicht, wie Sie selbst helfen können.

Bitte zögern Sie dann nicht und teilen Ihre Beobachtungen und damit verbundenen Sorgen dem Jugendamt mit. Der zuständige Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterin wird sich um Ihre Hinweise und das Wohl der Kinder kümmern. Auf Wunsch können Ihre Angaben vertraulich behandelt werden.

Falls Sie sich unsicher fühlen, was Sie tun sollen oder anderweitige Fragen oder Probleme haben, können Sie sich auch an die Koordinierungsstelle des Netzwerkes zur Förderung des Kindeswohls wenden.

Ihre Hinweise oder Fragen richten Sie bitte an: 

Im Notfall verständigen Sie bitte auch die Polizei.

Sie engagieren sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche? Dabei kann es im Rahmen ihrer Tätigkeit vorkommen, dass Sie Kinder in Not beobachten. Oder Kinder kommen mit ihren Sorgen und Ängsten auf Sie zu und vertrauen sich Ihnen an.

Manchmal reicht es dann schon aus, ein offenes Ohr für ihre Nöte zu haben. Manchmal ist es aber so, dass es sich um Dinge handelt, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden. Das kann sein, wenn Sie bspw. beobachten oder Hinweise darauf haben, dass Kinder vernachlässigt, geschlagen, die Eltern unter sich gewalttätig oder anderweitig auffällig sind. Oder Sie machen sich aus anderen Gründen ernsthafte Sorgen und wissen nicht, wie Sie selbst helfen können.

Wichtig ist in jedem Falle, ruhig und besonnen zu reagieren. Informieren Sie bei Kinderschutzfragen den jeweiligen Ansprechpartner im Verein bzw. den Vorstand. Dieser weiß, was dann zu tun ist bzw. wer unterstützend mit Rat und Hilfe hinzugezogen werden kann.

Damit Sie als ehrenamtliche Helferin und Helfer mehr darüber erfahren, was Kindeswohlgefährdung heißt, woran man diese erkennen kann, was dann zu tun ist und passiert, gibt es die Handreichung „Ist das Kindeswohl gefährdet?"

Sie sind im Vorstand eines Vereins oder Verbandes tätig? Dann übernehmen Sie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen Verantwortung. Dabei geht es darum, dass es im Verein bzw. Verband selbst zu keiner Gefährdung des Kindeswohls kommt bzw. in (Verdachts)Fällen von Kindeswohlgefährdung richtig gehandelt wird. Doch was heißt das genau und wie können Sie das gewährleisten?

Eine gute Möglichkeit ist die Erarbeitung eines Präventions- und Schutzkonzeptes, in dem alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen festgehalten sind. Was alles dazu gehören kann und welche Fragen in ihrem Verein bzw. Verband geklärt werden sollten, finden Sie in der Handreichung „Ist das Kindeswohl gefährdet?". Dazu gehört auch das erweiterte Führungszeugnis für ehrenamtlich Aktive, das kostenfrei beantragt werden kann.

Informationen für Fachkräfte

Kinderschutzfragen gehören zum Arbeitsalltag von Fachkräften, die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zusammenarbeiten. Fest steht, dass es für die Arbeit zum Wohle und Schutz von Kindern die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen braucht. Somit sind Sie als Fachkräfte der Kinderbetreuung, aus Schulen, Beratungsstellen, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, aus dem Gesundheits- und Sozialwesen genauso gefragt wie bei der Polizei, der Justiz und weiteren Bereichen.

Bitte schauen Sie hin und helfen durch ihre eigene Arbeit mit, Kinder besser zu unterstützen und zu schützen.

 

Umgang mit Kinderschutzfällen

Verfahren

Im Rahmen Ihrer Arbeit können Sie mit Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Dann ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Verständigen Sie sich bitte als Erstes - falls vorhanden – im Team oder Kollegium zu den Anhaltspunkten, die ihnen aufgefallen sind.

Im Anschluss besprechen Sie diese mit der Familie und suchen gemeinsam nach Lösungen und geeigneten Hilfen. Unterstützung für die Einschätzung und die weitere Arbeit mit der Familie erhalten Sie auch durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Wenn sich die Situation für die Kinder bzw. Jugendlichen nicht positiv verändert und Sie die Gefährdung durch ihre Arbeit mit der Familie nicht abwenden können, informieren Sie das Jugendamt und vorab die Eltern.

Dokumentieren Sie ihre Arbeit, damit Sie nichts vergessen und aussagekräftig sind.

Wichtiger Hinweis: Besteht eine akute Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen, dann wenden Sie sich bitte umgehend über den Kinderschutznotruf an das Jugendamt und verständigen ggf. die Polizei.

Je nachdem, in welchem Berufsfeld Sie tätig sind, gibt es spezielle Regelungen in Kooperationsvereinbarungen bzw. gibt es Regelungen, die gesetzlich festgelegt sind (§ 4 KKG).

Gefährdungseinschätzung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft 

Im Rahmen ihrer Arbeit mit Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (gemäß § 8b SGB VIII bzw. § 4 KKG). Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kitas, Freizeiteinrichtungen) besteht nach § 8a SGB VIII die Pflicht, eine solche Fachkraft hinzuziehen.

Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät Sie als fallverantwortliche Fachkraft, d.h. diejenige Fachkraft, die die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt hat. Das kann sein, wenn Sie Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung, der Erarbeitung eines Schutzplanes, der Vorbereitung von Elterngesprächen oder einer Meldung für das Jugendamt benötigen.

Sie haben keine eigene insoweit erfahrene Fachkraft in ihrer Institution bzw. wissen nicht, wer Sie unterstützen kann? – Dann wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle des Netzwerkes Kindeswohl.

Erklärfilm insoweit erfahrene Fachkraft

Handreichung für die insoweit erfahrene Fachkraft im Landkreis Zwickau

In der Handreichung finden sie alle wichtigen Informationen zu ihrer Arbeit als insoFa.

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Begriffsbestimmung
  3. Aufgaben
  4. Dokumentation
  5. Datenschutz
  6. Hinzuziehung / Beauftragung
  7. Anregung und Hilfen zur Gestaltung einer Beratung
  8. Checkliste zur Vorbereitung einer Beratung für fallanfragende Fachkräfte

Aushang für ihre Einrichtung

Mit diesem Aushang geben sie in ihrer Einrichtung die „Umsetzung der Vereinbarung zum Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe“ bekannt. Alle wesentlichen Inhalte sind in der Erklärung formuliert.  

Zusätzlich informiert der „interne Aushang zu Erreichbarkeiten von Ansprechpersonen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ an wen sich Fachkräfte im Fall einer Gefährdungseinschätzung und Beratung wenden können.

Netzwerk Kindeswohl: Überblick und Termine

  • Netzwerktreffen
  • Fachkreis der insoweit erfahrenen Fachkräfte
  • Fachveranstaltungen

Netzwerktreffen

Das Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls mit seinen 14 Teilnetzwerken bietet einmal jährlich ein Netzwerktreffen vor Ort an. Eingeladen sind alle Netzwerkpartner, die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zusammenarbeiten. In den Treffen haben Sie die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen aus der Koordinierungsstelle, zu Neuigkeiten der anderen Netzwerkpartner sowie einem thematischen Schwerpunkt zu informieren und auszutauschen. Die Netzwerktreffen sind kostenfrei.

Nr.

Datum

Netzwerk

Veranstaltungsort

1

Dienstag 14.05.2024

Kirchberg, Hirschfeld,

Crinitzberg, Hartmannsdorf

SBBZ. e.V. / Familienzentrum im „Haus der PARITÄT“ Kirchberg

Bahnhofstraße 19, 08107 Kirchberg

2

Dienstag 28.05.2024

Meerane, Schönberg

 

Internationales Gymnasium Meerane

Aula

Pestalozzistraße 25, 08393 Meerane

3

Donnerstag

30.05.2024

Mülsen, Lichtenstein

 

Lebenshaus e.V.

Weststraße 1a, 09350 Lichtenstein

4

Mittwoch

05.06.2024

Glauchau, Waldenburg,

Remse, Oberwiera

Berufsschulzentrum „Dr. Friedrich Dittes“

Haus 1, Aula

Schulplatz 2, 08371 Glauchau

5

Donnerstag

15.08.2024

Zwickau-Eckersbach

(Auerbach, Trillerberg)

 

AWO Kita Kuschelkiste

Anbau Stadtteilzentrum

Heisenbergstraße 49, 08066 Zwickau

6

Dienstag

20.08.2024

Zwickau-West

 

KOMPAKT – Schule mit Zukunft

Fröbelstraße 17, 08056 Zwickau

7

Donnerstag 22.08.2024

Crimmitschau

 

FAB e.V. Crimmitschau

Terrassenhaus

Talstraße 1, 08451 Crimmitschau

8

Dienstag 27.08.2024

Zwickau-Innenstadt

 

Alter Gasometer e. V.

Parterre

Kleine Biergasse 3, 08056 Zwickau

9

Dienstag 03.09.2024

Werdau, Langenbernsdorf, Fraureuth

Pleißental-Klinik GmbH

Kapelle

Ronneburger Str. 106, 08412 Werdau

10

Mittwoch 04.09.2024

Zwickau-Süd

 

Adam-Ries-Schule Grundschule

Auditorium

Ernst-Grube-Straße 78, 08062 Zwickau

11

Dienstag

10.09.2024

Wilkau-Haßlau, Reinsdorf, Wildenfels

 

 

Pestalozzi-Oberschule

Mehrzweckraum

Schulstraße 27 b, 08112 Wilkau-Haßlau

12

Dienstag

17.09.2024

Hohenstein-Ernstthal

Callenberg, Oberlungwitz

 

Kinder- und Jugendtreff „Bunte Post“

Sonnenstraße 10

09337 Hohenstein-Ernstthal

13

Mittwoch

18.09.2024

Zwickau-Nord

Jobcenter Zwickau

Horchstraße 12-14, 08058 Zwickau

14

Dienstag

24.09.2024

Limbach-Oberfrohna

 

Freies Evangelisches Limbacher Schulzentrum

Marktstraße 11

09212 Limbach-Oberfrohna

 

Fachkreis der insoweit erfahrenen Fachkräfte

Der Fachkreis richtet sich an alle insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Zwickau. Durch die gemeinsame Arbeit können Sie sich als insoweit erfahrene Fachkräfte anhand konkreter Fälle zum Thema Kindeswohlgefährdung austauschen und aus der praktischen Fallarbeit mit- und voneinander lernen. Die Treffen finden nur statt, wenn es genügend Anmeldungen (mindestens sechs) und Fallgeschichten gibt, die beraten werden können. Daneben gibt es jährlich einmal eine Fachveranstaltung, die thematisch an den Bedarfen und Wünschen der insoweit erfahrenen Fachkräfte ausgerichtet wird.

Die Termine sind die Folgenden:

  • 07.03.2024 (09:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr)

Fachwerkstatt zu Aktuellem aus der Koordinierungsstelle für die Arbeit im Fachkreis und als insoweit erfahrene Fachkraft (mit Koordinierungsstelle Netzwerk Kindeswohl)

  • 15.04.2024 (09:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr)

Fachwerkstatt zum Umgang mit extremistischen Eltern in der Kinderschutzarbeit (mit Benjamin Winkler, Amadeu Antonio Stiftung)

  • 29.08.2024 (09:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr)

Fallwerkstatt – Austausch und Lernen an Kinderschutzfällen mit dem Themenschwerpunkt Verweigerungs- und Vermeidungsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Kindergarten und Schule (Schulverweigerung), mit Koordinierungsstelle Netzwerk Kindeswohl

  • 22.10.2024 (09:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr)

Fachwerkstatt zum Thema Gewalt unter Kindern in Einrichtungen (mit Juliane Vogt, Vogt Consulting Dresden)

 

Formulare und Vordrucke zur Verwendung bei Kinderschutzfällen

Bei (Verdacht) auf Kindeswohlgefährdung gibt es eine Reihe an Formularen und Vordrucken, die Sie und ggf. die Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterinnen im Jugendamt bei der Einschätzung und Arbeit mit Kinderschutzfällen unterstützen sollen.

Die Formulare (Stand Mai 2020) sind am PC ausfüllbar und können auf Ihrem Rechner gespeichert werden.

Notfallordner

Der Notfallordner soll Sie als Fachkraft in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und mit wichtigen Informationen Handlungssicherheit geben, wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Angefangen von Begriffsklärungen, über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, Verfahren bei Verdachtsfällen und im Notfall, Dokumentationshinweise, Partner und bis hin zu gesetzlichen Grundlagen finden sich im Notfallordner.

Weitere Informationsmaterialien

Für Ihre Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familie gibt es eine Reihe von Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten:

Sind Sie nicht fündig geworden und benötigen Hilfe bei der Suche nach einem bestimmten Angebot? – Dann wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle.

Newsletter

Die Koordinierungsstelle gibt quartalsweise einen Newsletter heraus, damit Sie sich als Fachkräfte zu Neuigkeiten aus dem Jugendamt und für das Netzwerk, zu Netzwerkpartnern, Angeboten und Initiativen sowie zu Veranstaltungstipps informieren können.

Haben Sie Neuigkeiten, von denen die Netzwerkpartner wissen sollten oder möchten sich mit ihrer Einrichtung und ihren Angeboten vorstellen? - Dann wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle.

Datenschutz - Betroffenenrechte gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DGSVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DGSVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 DGSVO)
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art 20 DGSVO)
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Das Familienbegleitheft ist eine Broschüre des Jugendamtes zur Information von werdenden Eltern und Eltern mit Kindern/Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Es erscheint jährlich und wird über

  • die Partner des Netzwerkes Kindeswohl
  • die Aufsuchende Familienbegleitung des Landkreises Zwickau (Begrüßungsbesuch nach der Geburt des Kindes)
  • das Gesundheitsamt im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung
  • die Bürgerservicestellen des Landkreises Zwickau und
  • durch die Koordinierungsstelle „Netzwerk Kindeswohl“

ausgegeben.

Sie machen Angebote für Schwangere, werdende Väter, Eltern, Kinder und Jugendliche? Sie möchten, dass die angesprochenen Zielgruppen von Ihrem Dienst/Ihrer Einrichtung/Ihrem Angebot/ Ihrer Dienstleistung erfahren?

Dann nutzen Sie bitte das Aufnahmeformular zur Veröffentlichung Ihrer Angebote im Print- und Onlineformat.

Die Koordinierungsstelle Netzwerk Kindeswohl möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Aufnahmebegehren geprüft wird. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht. Gegen eine Entscheidung der Aufnahme kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

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