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Fast überall auf der Erde ist Leben. Über Jahrmillionen hat sich eine Vielfalt von Arten entwickelt, deren Gene und Ökosysteme die Lebensversicherung der Natur sind. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt (Biodiversität) ist existentiell für das Überleben von uns Menschen notwendig. Zwar sind während der Evolution schon immer Arten ausgestorben, deren Platz im Naturgefüge durch Neue ersetzt wurde, aber gegenwärtig wird dieser Vorgang durch das Einwirken des Menschen in kaum vorstellbarem Maß verstärkt, so dass durch das Artensterben ganze Ökosysteme zusammen zu brechen drohen.

Auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie wird im gesamten EU-Raum ein miteinander vernetztes Schutzgebietssystem ("Natura 2000") für europaweit gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten aufgebaut.

Mit der Ausweisung dieser FFH- und Vogelschutzgebiete in Sachsen sollen vor allem die Lebensräume der in den Anhängen beider Richtlinien aufgeführten Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert werden. So ist bei möglichen Eingriffen in diese Gebiete eine besondere Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Zulässig sind diese Eingriffe nur, wenn sie nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertbestimmenden Arten, ihrer Habitate und der Lebensraumtypen führen.

Im Landkreis Zwickau sind gegenwärtig 14 FFH-Gebiete und 2 Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

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