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Glasfaser ist das Medium der Zukunft, wenn es darum geht, große Datenmengen über das Internet zu übertragen. Anders als beim weit verbreiteten Kupferkabel, werden die Daten in optische Signale umgewandelt, was die Übertragung in Lichtgeschwindigkeit möglich macht.

Bei der Glasfaserverkabelung gibt es drei verschiedene Varianten:

  • FTTH – Fiber to the home – Glasfaser bis in die Wohnung - die für die Zukunft sicherste Variante und von eins umgesetzt
  • FTTB – Fiber to the building – Glasfaser bis ins Gebäude
  • FTTC – Fiber to the curb – Glasfaser bis zum Bordstein

Schon heute kommen Netze mit 50 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mehrere Nutzer gleichzeitig, sind oft lange Ladezeiten oder ruckelndes Streaming an der Tagesordnung. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien (z. Bsp. VR-Brillen, Internet-Fernsehen in 3D oder 4K, digitale Sprechstunden, etc.) benötigen immer mehr Leistungsvolumen. Auch Sicherheitssysteme in Immobilien nutzen das Internet für die Übertragung von z. B. Bild und Ton, an ein Mobiltelefon oder andere Netze.

Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial einer Glasfaser für die Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Und sie ist deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel.

Für den Bau und die Montage der Haupt- und Verteilnetztrassen im öffentlichen Verkehrsraum werden – soweit vorhanden – Leerrohre, Trassen und Schächte genutzt. Für Zwischenstücke und Verbindungen ist teilweise Tiefbau erforderlich. 

Die Verlegung auf Ihrem Grundstück wird während der Planungsphase mit Ihnen abgestimmt. Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie vorhandene Leerrohre oder Besonderheiten im Erdreich aufgenommen.

Die Hauseinführung kann unterirdisch oder oberirdisch durch das Mauerwerk erfolgen. Im Keller bzw. Hausanschlussraum wird der Glasfaser-Anschlusspunkt montiert.

Die Verkabelung im Haus planen Sie dann einfach nach Ihren individuellen Bedürfnissen, das kann zu Kosten führen.

Bei Mehrfamilienhäusern wird in jede nutzbare Wohn- oder Gewerbeeinheit ein Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose gesetzt, auch das kann kostenpflichtig sein.

Die Medienrohre werden vorzugsweise im Gehweg mit einer Überdeckung von mindestens 60 cm oder in der Straße mit einer Überdeckung von mindestens 90 cm verlegt.

Dabei erfolgt die Einordnung unter Beachtung vorhandener Medienleitungen, sodass es zu keinen Überdeckungen oder gefährlichen Näherungen kommt.

Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.

Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob Ihr Glasfaser-Anschluss komplett oder nur teilweise mit Fördermitteln von Bund und Land gefördert wird .

Wird Ihr Glasfaser-Anschluss voll gefördert, bekommen Sie diesen Anschluss (Gf-AP) kostenfrei bis in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum verlegt.

Sollte Ihr Glasfaser-Anschluss (Gf-AP) nur teilgefördert sein, müssen Sie einen kleinen Eigenbeitrag für die Verlegung in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum zuzahlen.

Damit Ihr Glasfaser-Anschluss aber auch betriebsbereit ist und Sie darüber Internet beziehen können, benötigen Sie pro Wohn- und Gewerbeeinheit eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA). Diese Gf-TA wird nicht gefördert und ist deshalb in der Regel kostenpflichtig.

Welche Kosten nun konkret auf Sie zukommen, können Sie ganz einfach herausfinden. 

  1. Gehen Sie in das Portal, um Ihre Gestattung abzugeben 
  2. Geben Sie die Adresse ein, an welcher Sie den Glasfaser-Anschluss verlegt haben möchten. 
  3. Wenn wir diese Adresse im geförderten Ausbau berücksichten können, gelangen Sie auf die nächste Seite. Hier finden Sie hinter dem Button "Preisblatt" Ihr individuelles Preisblatt für die Verlegung an dieser Adresse.

Hier eine kleine Hilfe (PDF-Preisblatt mit Erklärungen), wie das Preisblatt zu lesen ist.


 

Entstehen für mich monatliche Kosten, auch wenn ich den Glasfaseranschluss nicht nutze?

Die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümerinnen und Eigentümern nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. 

Förderobjekte wurden durch eine Markterkundungen festgestellt, die von der Gemeinde oder dem Landkreis durchgeführt wurde.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, von einem Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben wurde, dass bei diesem Adresspunkt mindestens 30 Mbit/s anliegen oder zum Zeitpunkt der Markterkundung eine Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau bzw. die Modernisierung durch einen anderen Telekommunikationsanbieter für einen Zeitraum von 3 Jahren vorlag.

Förderobjekte oder auch weiße Flecken erhalten einen vollgeförderten Glasfaser-Anschluss. Das sind Objekte, bei denen im Rahmen der Markerkundung festgestellt wurde, dass deren die Versorgungsrate unter 30 Mbit/s liegt. Im Ergebnis erfolgt hier der Glasfaserausbau kostenfrei bis in den Keller bzw. Hausanschlussraum durch Fördermittel des Bundes und des Lands Sachsen. Um diese Förderobjekte mit Glasfaser zu erschließen, werden Leerrohre und Kabel entlang neu zu errichtender Ausbautrassen gezogen.

Die an diesen Ausbautrassen anliegenden Immobilien, die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren und einen Glasfaser-Anschluss erhalten. Bei diesen Objekten werden die Glasfaser-Anschlüsse von Bund und das Land Sachsen bis an die Grundstückgrenze gefördert, die Weiterverlegung auf dem Grundstück geschieht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch eins und der Eigentümer muss einen Eigenbeitrag zuzahlen. Teilweise werden solche Adresspunkte auch als Vortrieb bezeichnet.

 Ja, es wird eine Gestattung von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer benötigt.

Als Eigentümer einer Immobilie können Sie über

einen Glasfaser-Anschluss beantragen, wenn sich Ihre Immobilie in einem unserer Ausbaugebiete befindet.

Hinweis: Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Gestattung von jedem Eigentümer der Immobilie.


 

Wie kann ich meine Gestattung abgeben, wenn ich keinen Computer habe?

Gern helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eins-Kundenservice, damit Sie Ihre Gestattung abgeben können, auch wenn Sie keinen Computer besitzen oder Hilfe beim Ausfüllen der Gestattung benötigen.

Rufen Sie uns dafür unter der folgenden Nummer an: 0371 525 5555

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen gemeinsam mit Ihnen am Telefon Ihre Gestattung aus. Im Anschluss daran erhalten Sie nochmal alle wichtigen Unterlagen per Post für Ihre Unterlagen.

Die Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart.

Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt eins zu einem gewissen Zeitpunkt eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss möchten.

Sobald dieser Zeitpunkt verstrichen ist und eins weiß, welche Immobilien einen Glasfasfaser-Anschluss erhalten sollen, beginnt die konkrete Planungsphase.

Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen.

So können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen.

Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetztes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.

Ab Baubeginn geht eins Energie von einer Bauzeit von circa einem Jahr aus.

Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetztes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.

Anschließend übernimmt eins Energie alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes.

eins Energie stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an.

Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaseranschluss erhalten oder als an den Ausbautrassen anliegenden Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Diese werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Eigenbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig.

Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Eigentümer-Gestattung möglichst online auszufüllen. Hilfe erhalten Sie auch über den Kundenservice per Telefon unter 0371 525 - 5555.

Dass Sie kein Schreiben bekommen haben, kann folgende Gründe haben:

  1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen voll- oder teilgeförderten Glasfaser-Anschluss erhalten können, haben Sie also bitte noch etwas Geduld. Sie werden Ihr Schreiben bald erhalten oder alternativ können Sie auch schon vorab Ihre Gestattung abgeben. Ist Ihre Adresse beim Ausbau dabei, finden Sie diese im Portal. Sie müssen nicht erst auf das Schreiben warten, können dies aber natürlich gern tun.
  2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnen Förderprojekte dabei. Das tut uns leid. Welche Möglichkeiten Sie dennoch haben, einen Glasfaser-Anschluss zu erhalten, können Sie später hier in einem Artikel nachlesen.

Eine Termininformation zum Ausbau erfolgt rechtzeitig. Bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie sich den Terminvorschlag einrichten.

Die Montagemöglichkeiten für die Immobilie werden mit den Eigentümern abgestimmt.

Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes.

 

eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch eigene Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an.

Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst.

Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.

Voraussetzung das ein anderer Anbieter das Netz nutzen kann, ist ein "Rahmenvertrag" mit dem Netzbetreiber eins. Wir können nicht sagen, welcher Anbieter dieses Angebot zu welchem Zeitpunkt nutzen wird.

Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon.

Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst.

Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.

Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon.

Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst.

Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.

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