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Statistik

Zahlen, Daten und Fakten rund um die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Zwickau für die Bewirtschaftung der anfallenden Abfälle in seinem Gebiet zuständig. Er hat die in seinem Gebiet überlassungspflichtigen angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen. Die Pflicht zur Verwertung besteht grundsätzlich vorrangig, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist darüber hinaus verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und fortzuschreiben. Dieses muss Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der energetischen Verwertung und der Beseitigung von Abfällen enthalten. Es benennt zudem die Ziele der kommunalen Abfallwirtschaft. Es beinhaltet Angaben über Art, Menge und Verbleib von Abfällen, eine Darstellung der getroffenen und geplanten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, sowie die Darlegung der Entsorgungswege für die nächsten zehn Jahre. Das Abfallwirtschaftskonzept wird über die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle erstellt.

Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Zwickau wurde letztmalig im Mai 2013 für die Zeit von 2014 bis 2020 vorgelegt.

Das Abfallwirtschaftskonzept 2021 -2030 für den Landkreis Zwickau soll anhand einer Ist-Stand-Analyse, amtlicher Prognosen der Bevölkerungsentwicklung sowie der Abfallmengenprognose die Weiterentwicklung für die kommunale Abfallwirtschaft ab 2021 aufzeigen und den Ausblick für die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen bis 2030 wiedergeben.

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