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11. Februar 2025 Landkreis Zwickau

Mit den Änderungsbescheiden Dezember 2024 wurden nunmehr förderfähige Projektkosten in Höhe von rund 164 Millionen Euro bestätigt. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war eine vollständige Förderung für rund 4.400 Adressen, die bisher nur teilgefördert berücksichtigt waren.

Das 1. Breitbandprojekt des Landkreises Zwickau befindet sich bereits in der Umsetzung. Mit dem symbolischen Spatenstich am 29. April 2024 in Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Wolkenburg, wurde der offizielle Startschuss zum Baubeginn gegeben.

An mehreren Stellen im Landkreis begannen Tiefbauarbeiten, die Point of Presence (PoP)-Standorte wurden gesichert und über 20 dieser PoP-Gebäude aufgestellt. PoP-Gebäude stellen die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausanschlüsse dar.

Die überwiegende Bautätigkeit wird in den kommenden drei Jahren ab Frühjahr 2025 erwartet.

Der Landkreis Zwickau hat vor dem Hintergrund verbesserter Förderbedingungen einen umfangreichen Antrag auf Anpassung des Projektes bei den Fördermittelgeber gestellt.

Ursprünglich wurden im Mai 2022 förderfähige Projektkosten in Höhe von rund 157 Millionen Euro bewilligt. Durch die Änderungsbescheide aus Dezember 2024 wurden nunmehr förderfähige Projektkosten in Höhe von rund 164 Millionen Euro bestätigt.

Wesentlicher Bestandteil des Antrags war eine vollständige Förderung für rund 4.400 Adressen, die bisher im Projekt nur teilgefördert berücksichtigt werden konnten.

Diese Aufstockung betrifft bislang teilgeförderte Immobilien entlang der Glasfasertrasse, die die ursprünglichen Förderobjekte verbinden wird. Zudem musste die Internetverbindungsqualität der Adresspunkte unter 100 MBit/s im Download liegen, um den Vorteil des beschriebenen Upgrades zu erhalten.

Der Förderzuschuss endet damit nicht mehr an der Grundstücksgrenze. Die Betroffenen erhalten nun den Glasfaseranschluss kostenfrei bis in den Hausanschlussraum bzw. Keller der Immobilie.

Das hier beschriebene Upgrade der Förderung erhöht die Anzahl der vollgeförderten Adressen auf insgesamt rund 8.000. Es verbleiben dadurch lediglich noch etwa 8.200 Adressen, die teilgefördert an das Glasfasernetz angeschlossen werden können.

Über diesen Erfolg des Upgrades von der Teilförderung zur Vollförderung werden die dadurch begünstigten Eigentümer auch jeweils individuell informiert.

Soweit die Eigentümerinnen und Eigentümer der Adressen im Förder-Upgrade bisher noch keine Gestattung für die Herstellung des Hausanschlusses gegenüber dem ausbauenden Unternehmen, der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins), abgegeben haben, so kann dies noch zeitnah nachgeholt werden.

Wurde eine entsprechende Gestattung für den Hausanschluss bereits erteilt, so wird die Vollförderung ab sofort von der eins ohne Weiteres berücksichtigt.

Es können Gebäude auch nachträglich an das geförderte Glasfaser-Netz angeschlossen werden. Allerdings ist die Nachrüstung vollumfänglich kostenpflichtig und mit höherem bautechnischen Aufwand verbunden. Daher sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, die eigenen Immobilien gefördert anschließen zu lassen.

Fragen zum Anschluss und zur Eigentümer-Gestattung richten Sie bitte an das Unternehmen eins:

  • Telefon: 0371 525 55-55
  • per E-Mail: glasfaserausbau@eins.de.

Aktuelle Informationen rund um den Glasfaser-Ausbau sowie Daten zur Tour des Unternehmens eins mit dem einsMobil für die Glasfaser-Beratung finden Sie auch auf:

  • www.eins.de/zwickau
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