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10. November 2020

Achtung neue Regelung der Aufwandsentschädigungen für Jäger im Rahmen der Anzeige- und Mitwirkungspflicht:

  1. Anzeige eines verendet aufgefundenen Wildschweines (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegten Wildschweines unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Zwickau (0375/4402-22600 oder -22610).
     
  2. Probennahme (rotes Blutröhrchen, Tupfer, Organe) und Bergung/Beseitigung der o. g. Wildschweine
     
    Der Jagdausübungsberechtigte erhält bei Erfüllung der Punkte 1 und 2 eine Aufwandsentschädigung von 60,00 EUR pro Wildschwein
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