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11. März 2021 Limbach-Oberfrohna


Im Tierpark in Limbach-Oberfrohna wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Auf Grund der Lage des Seuchenobjektes und der im Ausbruchsbestand getroffenen Maßnahmen wird von der Bildung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes abgesehen.


Amtliche Bekanntmachung
zum Ausbruch der Geflügelpest (Hochkontagiösen Aviären Influenza H5N8)

Am 5. März 2021 wurde im Tierpark der Stadt Limbach-Oberfrohna der Ausbruch der Hochkontagiösen Aviären Influenza H5N8 amtlich festgestellt.

Auf Grund der Lage des Seuchenobjektes und der im Ausbruchsbestand getroffenen Maßnahmen wird von der Bildung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes gemäß § 21 Abs. 3 i. V. m. § 27 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) abgesehen.

Aufgrund der vermehrt auftretenden Fälle der Geflügelpest in Deutschland werden alle Geflügelhalter ausdrücklich auf die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz der Bestände vor dem Eintrag des Virus der Hochkontagiösen Aviären Influenza hingewiesen.

Dies beinhaltet vor allem:

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

  1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
  2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden,
  4. die Geflügelhaltungen nur von den zur Betreuung erforderlichen Personen betreten werden.

 Zwickau, 11. März 2021
 
Dr. Neubauer
Amtstierarzt

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