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20. Juni 2016 Zwickau

Ab 1. Juli 2016 wird radiologische Untersuchung von erlegten Wildschweinen im Landkreis Zwickau Pflicht.
Das bis dahin nur im Vogtlandkreis bestehende Pflichtuntersuchungsgebiet wurde neu definiert und auf Gemeinden im Landkreis Zwickau erweitert.

Karte des Pflichtuntersuchungsgebietes im Landkreis Zwickau 

Gesamtes Pflichtuntersuchungsgebiet Sachsen

Informationsblatt zur radiologische Untersuchung von erlegten Wildschweinen im Landkreis Zwickau

Weiterführende Informationen:
FAQ zu Radiocäsiumbelastung von Wildschweinfleisch auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Radiocäsiumbelastung von Wildschweinfleisch - sachsen.de

Bei Grenzwertüberschreitungen kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. Der Antrag ist zusammen mit der Bestätigung der Entsorgung durch die TKBA beim LÜVA zur Bestätigung der Grenzwertüberschreitung einzureichen. Vom LÜVA wird der Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
Antrag auf Schadensausgleich

 

 

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