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Taxi

Bei Kontrollen an Taxiständen stellte das Straßenverkehrsamt des Landkreises Zwickau fest, dass nicht alle notwendigen Unterlagen - wie die Taxitarifordnung und die Taxiordnung - mitgeführt wurden.

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Zwickau führte regulär als Genehmigungsbehörde in den letzten Wochen an neun Taxiständen im gesamten Landkreis Kontrollen von insgesamt achtundzwanzig Taxen durch.

Jeder Taxifahrer hat in Deutschland neben den bekannten "Papieren" noch weitere Unterlagen mit sich zu führen. Dazu gehören auch die Taxitarifordnung und die Taxiordnung des Landkreises. Diese wurden in der Regel nicht oder nicht aktuell mitgeführt. So mussten achtzehn mündliche Verwarnungen ausgesprochen werden.

Aufgrund dieses Kontrollergebnisses werden die rund 100 Taxiunternehmer im Landkreis aufgefordert, das Vorhandensein der geforderten Unterlagen in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren.

Beide Rechtsverordnungen stehen in der aktuellen Fassung hier zum Download noch ein mal zur Verfügung.

Künftig wird es nicht bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.

Die Kontrollen des Straßenverkehrsamtes wurden durch die Polizei, das Hauptzollamt und das Eichamt begleitet. Neben den mündlichen Verwarnungen wurden fünf Taxifahrer zur Kasse gebeten. Lediglich fünf Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen.

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