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Stempel Falsch

Taschentücher ins Altpapier? Die Gelbe Tonne ist kostenlos?
Wir räumen mit Irrtümern rund um die Abfallentsorgung auf.

Stempel Falsch

Aktenordner tragen massive Metallbeschläge. Diese würden beim Zerkleinern des Altpapieres die Shredder beschädigen. Deshalb gehören Aktenordner in den Restabfall.

 

Papiertaschentücher, Servietten und Küchentücher bestehen aus sehr kurzen Papierfasern. Diese können nicht mehr recycelt werden. Zudem können sie mit Krankheitserregern belastet sein. Deshalb sind auch diese Restabfall.

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Batterien und Energiesparlampen enthalten Schadstoffe wie Quecksilber. Beim normalen Gebrauch ist das kein Problem. Doch wenn der Restabfall im Entsorgungsfahrzeug verpresst wird, gehen sie kaputt. Dabei treten die Schadstoffe aus.

Deshalb dürfen Batterien und Energiesparlampen nie in den Restabfall – und natürlich auch in keine der anderen Tonnen. Außerdem sind in ihnen wertvolle Rohstoffe verbaut. Werden sie getrennt gesammelt, können Metalle und der Glasbruch wieder in den Produktionskreislauf gebracht werden.

Geben Sie deshalb Batterien und Akkus sowie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren bitte immer getrennt zurück. Sowohl im Handel als auch bei den Annahmestellen des Landkreises Zwickau ist dies möglich:

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Grundsätzlich ist diese Aussage gar nicht falsch. In die Biotonne des Landkreises Zwickau dürfen Bioplastiktüten

trotzdem nicht! Sie verrotten in den Kompostwerken, die der Landkreis Zwickau nutzt, nicht vollständig. Dort werden Bioabfälle in sechs Wochen, also in 42 Tagen, zu Komposterde. Bioplastik braucht dafür jedoch 90 Tage. Es ist in der fertigen Erde deshalb nicht vollständig zersetzt.

Gleiches gilt natürlich auch für herkömmliche Plastiktüten. Auch sie hinterlassen Fetzen im Kompost und zersetzen sich erst nach zehn bis 20 Jahren. Wenn Sie Bioabfälle zuhause in (Bio)-Plastiktüten sammeln, leeren Sie diese bitte in die Biotonne aus. Die leeren Tüten gehören dann in die Restabfall- oder Gelbe Tonne.

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Die Entsorgung von Verpackungen wird nicht über die Abfallgebühren des Landkreises Zwickau finanziert. Das übernehmen die Dualen Systeme. Verpackungshersteller müssen diese bei den Dualen Systemen lizenzieren und dafür Lizenzentgelte zahlen.

Die Entsorgung von Leichtverpackungen ist in etwa doppelt so teuer, wie die von Restabfall. Sie merken es nur nicht. Diese Kosten sind im Produktpreis einkalkuliert. Je mehr Verpackung um das Produkt ist, umso mehr zahlen Sie anteilig für diese.

Die hohen Kosten entstehen unter anderem durch Fehlbefüllung. Bis zu 25 Prozent Zahnbürsten, Spielzeug oder Klarsichthüllen befinden sich in Gelben Tonnen. Der Anteil an Speiseresten oder Windeln ist genau so hoch. Das sind jedoch alles Restabfälle, die in Gelben Tonnen nichts zu suchen haben.

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Seit August 2018 gelten auch elektrische Bauteile von Möbeln als Elektro(nik)-Altgeräte. Diese gehören daher nicht zum Sperrmüll. Dabei gilt:

  • Lässt sich das elektrische Bauteil leicht vom Möbel lösen, ist nur das Bauteil ein Elektrogerät. Dieses ist dann abzubauen und als solches zu entsorgen. Das Möbelstück ist sperriger Abfall. Dies ist zum Beispiel bei Schränken mit angeschraubter LED-Beleuchtung der Fall.
  • Können Sie das elektronische Bauteil nicht ohne großen Aufwand lösen, ist das gesamte Möbelstück ein Elektrogerät. Dies gilt zum Beispiel für Massagesessel, Sofas mit elektrisch verstellbarer Lehne oder höhenverstellbare Schreibtische.
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Auch wenn alle Glascontainer in ein Fahrzeug entleert werden, bleiben die Glasfarben trotzdem getrennt. Das „Glasfahrzeug“ ist im Inneren mit drei Kammern ausgestattet. Die Leerung erfolgt immer in die jeweils richtige Kammer.

Die Trennung nach Farben ist beim Glas sehr wichtig. Neues Glas besteht aus circa 60 Prozent Altglas. Beim Grünglas sind es sogar bis zu 90 Prozent. Mischt man durchsichtiges Weißglas mit anderen Glasfarben, entstehen Mischfarben. Daraus kann kein farbloses Glas mehr hergestellt werden. Auch Braunglas behält seine Farbe nur, wenn ausschließlich gleichfarbige Scherben eingesetzt werden. Grünglas verträgt am meisten Fremdfarben. Deshalb gehören alle anderen Farben in den grünen „Buntglascontainer“.

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Zum sperrigen Abfall gehören nur Einrichtungs- oder andere „bewegliche“ Gegenstände. Diese dürfen nicht fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden gewesen sein.

Laminat, Fenster und Türen sind ebenso Bau- und Modernisierungsabfälle, wie Waschbecken, Duschen und Badewannen. Auch Dachpappe, Dämmmaterialien und Fliesen gehören nicht zum Sperrmüll. Das gilt ebenso für Gartenhäuser und -zäune sowie Terrassenbelag.

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Medikamente sind oft schwer biologisch abbaubar. Kläranlagen können diese nicht vollständig aus dem Wasser filtern. Deshalb befinden sich immer mehr Arzneimittelwirkstoffe im Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser.

Dies hat nicht nur Auswirkungen auf in und an Gewässern lebende Tiere und Pflanzen. Aufgrund der stetigen Aufnahme der Wirkstoffe durch den Menschen gibt es immer mehr Arzneimittelresistenzen. So wird es immer schwerer, Krankheiten zu kurieren.

Bitte entsorgen Sie abgelaufene Medikamente deshalb nie in der Toilette oder dem Waschbecken! Im Restabfall oder am Schadstoffmobil sind sie richtig aufgehoben.

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