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Tonne mit Beanstandungsaufkleber

Hinweise zur richtigen Sortierung von Abfällen

Abfälle müssen nach Arten getrennt werden - schon klar. Aber warum eigentlich?

  • Nun, Komposterde aus Bioabfällen ist nur dann gut, wenn keine Plastikfetzen enthalten sind.
  • Nur "echtes" Papier lässt sich ohne Mehraufwand stofflich recyceln. Die Fasern "unechter" Papiere, wie Blaupapier, Fotos oder Kassenzettel, oder Plastikanteile müssen aufwendig aus dem Papierbrei gefiltert werden.
  • Altglas kann unbegrenzt oft ohne Qualitätsverlust recycelt werden. Enthält eine Tonne Verpackungsglas jedoch mehr als 30 Gramm Fremdstoffe, wie Keramik, Nichteisenmetalle oder andere Glasarten, ist die Charge verloren (Quelle: Bundesumweltamt).
  • Gefüllte Joghurtbecher und Brottüten mit verschimmelten Scheiben erkennen Sortieranlagen nicht. Diese werden daher von vorn herein aussortiert.

Hochwertiges Recycling, allen voran die stoffliche Verwertung erfordert eine hohe Qualität der eingesetzten Abfälle. Hierfür müssen diese sauber und sortenrein erfasst werden. Dafür ist auch kein großer Aufwand nötig. Wenn Sie ein paar Regeln beachten, ist aktiver Umweltschutz ganz einfach:

  • Bitte geben Sie keine Plastiktüten in die Biotonne. Das gilt auch für kompostierbare Plastiktüten, da diese nicht schnell genug verrotten. Geeignet sind Zeitungspapier oder Papiertüten.
  • Nur sauberes Altpapier gehört in die Blaue Tonne. Fettige Pizzakartons oder durchgeweichte Bäckertüten müssen in die Restabfalltonne.
  • In die Gelbe Tonne dürfen nur Verkaufsverpackungen. Zahnbürsten und Windeln gehören ebensowenig dazu, wie Spielzeuge oder Baustyropor.
  • Die Glascontainer sind nur für Verpackungsglas da. Bitte geben Sie keine anderen Glasarten, wie Fensterglas, Trinkgläser oder Kannen, hinein.
  • Bitte werfen Sie niemals Batterien oder Elektrogeräte in eine der Tonnen. Diese enthalten oft Schad- aber auch wichtige Wertstoffe. Die Abgabe im Handel oder beim Landkreis Zwickau ist unkompliziert und kostenfrei (da die Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind).

Den Link zum Abfall-ABC des Landkreises Zwickau finden Sie rechts unter der Seitennavigation.

Wir trennen doch alles!?

Immer wieder wird Deutschland zum Weltmeister im Recycling gekürt – zuletzt Ende 2017 vom Weltwirtschaftsforum. Laut Bundesumweltministerium werden 80 Prozent des Abfalls aus Deutschland recycelt. Hierbei wird jedoch der Input in die Recyclinganlagen betrachtet. Die interessantere Frage lautet wohl: Was wird tatsächlich verwertet? Diese Zahl liegt wohl bei weitem nicht bei 80 Prozent.

 

Die Gründe dafür sind zum Beispiel hohe Fehlwurfquoten. In Gelben Tonnen finden sich bis zu 50 Prozent Fehlwürfe, wie Zahnbürsten oder Windeln. Auch für die Glasherstellung sind Fehlwürfe in Glascontainern, wie Fensterglas, Trinkgläser oder Kaffeekannen, problematisch.

  

Zudem lassen sich Kunststoff- oder Verbundverpackungen teilweise schwer oder gar nicht recyceln. Deshalb versuchen Sie doch mal, weniger davon einzukaufen. Obwohl es immer mehr Alternativen gibt, steigt die Menge der Verpackungsabfälle stetig an. Trotz sinkender Einwohnerzahlen. Von 2014 auf 2017 hat sich die Menge jedes Landkreisbewohners von durchschnittlich 51,3 kg auf 54,4 kg erhöht.  Diesem Trend entgegenzuwirken, sollte unser erklärtes Ziel der nächsten Jahre werden. Denn auch mit kleinen Veränderungen kann jeder von uns etwas bewirken.

 

Und jetzt? Sind wir nun noch Weltmeister im recyceln? Sicher sind unser System der Abfalltrennung und die Bemühungen zum Umwltschutz im weltweiten Vergleich Vorreiter. Doch gerade in Punkto stoffliche Verwertung besteht noch immer großes Potenzial nach oben.

Weltmeisterlich dürfen wir uns also noch irgendwie fühlen. Aber wir können noch immer besser werden!

Pflanzenschutzmittel

Kaum erwachen im Frühjahr die Blumen zum Leben, machen sich auch Unkraut und Schädlinge breit. Doch vor dem Einsatz alter Unkrautvernichter und Insektizide ist ein Blick zur aufgedruckten Zulassungsnummer Pflicht.

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind toxisch und bedürfen daher einer Zulassung. Diese erfolgt in der Regel für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren. Hieran schließt sich meist eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten an. Nach Ablauf beider Fristen dürfen die entsprechenden Mittel ausnahmslos nicht mehr verwendet werden. Gleiches gilt für alle sogenannten altlastigen Präparate, die vor dem Jahr 1990 in Verkehr gebracht wurden. Das Verbot zur Verwendung von PSM ohne oder mit abgelaufener Zulassung gilt ausdrücklich auch für private Nutzer. Diese müssen beim Einkauf auf das Ende des Zulassungszeitraums hingewiesen werden.

 

Informationen zu PSM, Ausschlusslisten sowie eine Online-Abfrage zur Anzeige der Zulassungsfristen anhand der Zulassungsnummer finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verbracherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

Am Schadstoffmobil des Landkreises Zwickau können Kleinmengen nicht mehr verwendbarer Pflanzenschutzmittel abgegeben werden.

 

Weiterführende Informationen:

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