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Abmeldung

ONLINE als Grundstückseigentümer oder Zustellbevollmächtigter ein Objekt von der Abfallentsorgung abmelden

Sie können als Grundstückseigentümer oder Zustellbevollmächtigter ein bisher an die Abfallentsorgung angeschlossenes Objekt hier abmelden.

Dies ist möglich, wenn dieses nicht mehr an die Abfallentsorgung anschlusspflichtig ist. Gründe hierfür sind langfristiger Leerstand, Sanierung oder Abriss.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sie müssen sich hierzu mit den bekannten Zugangsdaten einloggen.
  • Sie erhalten nach Absendung eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls den SPAM-Ordner.
  • Mit der Abmeldung werden auch die vom Landkreis Zwickau bereitgestellten Abfallbehälter eingezogen.
  • Liegt ein Eigentümerwechsel eines bestehenden Objektes vor, welches weiter an die Abfallentsorgung angeschlossen bleibt, können Sie die Veräußerungsanzeige über die Funktion Eigentümerwechsel vornehmen. Eine Abmeldung ist diesem Fall nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Für die Neuanmeldung eines Erstanschlusses an die Abfallentsorgung nutzen Sie bitte die Funktion Anmeldung an die Abfallentsorgung.

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