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Grafik Gebäudeabriss mit Häuschen und Abrissbagger

Landkreis Zwickau

Neubau, Komplettabriss und alle wesentlichen Veränderungen von Gebäuden sind unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, vom Eigentümer in das Liegenschaftskataster übernehmen zu lassen.

Informationen für Grundstückseigentümer zum Abriss von Gebäuden

Ein Abriss ist eine Änderung im Gebäudebestand, d. h. wenn ein Gebäude komplett oder teilweise abgebrochen wird.

Eigentümer von Gebäuden sind verpflichtet den Neubau, Komplettabriss und alle wesentlichen Veränderungen von Gebäuden unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, in das Liegenschaftskataster übernehmen zu lassen.

Die Pflicht haftet grundsätzlich am Grundstück und verjährt nicht, das heißt, sie wird immer am aktuellen Eigentümer festgemacht.

Gebäude werden als Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters flächendeckend geführt.

Der Eintrag im Liegenschaftskataster dient damit der Sicherung des Eigentums und Wahrung von Rechten an Grundstücken und Gebäuden.

weitere Hinweise


In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen flächendeckend:

  1. Flurstücke mit ihren Ordnungsmerkmalen, Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen und den Angaben zur Eigentumsart, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer sowie
  2. Nutzungen und Gebäude

dargestellt und beschrieben (§ 10 Abs. 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG).

Dabei kommt der Erfassung des Gebäudebestandes eine enorme Bedeutung zu.

Es wird unterschieden in:

  • Teilabriss auf einer Gebäudefläche < 10 m²
  • Teilabriss auf einer Gebäudefläche > 10 m²
  • Komplettabriss

Teilabriss Grundfläche < 10 m²

  • unwesentliche Veränderung
  • keine Meldung notwendig
  • keine Kosten

weitere Hinweise unter:

Teilabriss Grundfläche > 10 m²

  • wesentliche Veränderung
  • Katastervermessung notwendig
  • Beantragung beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Kostenbescheide gemäß SächsVermKoVO für:
    • Vorbereitung
    • Vermessung und
    • Übernahme
      ins Liegenschaftskataster

weitere Hinweise unter:

Komplettabriss

weitere Hinweise unter:

Gebäudepunkt gleich Grenzpunkt

  • Katastervermessung zur Grenzsicherung notwendig
  • Beantragung beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Kostenbescheide gemäß SächsVermKoVO für:
    • Vorbereitung
    • Vermessung und
    • Übernahme
      ins Liegenschaftskataster

Gebäudepunkt ungleich Grenzpunkt

  • kein Handlungsbedarf
  • keine Kosten

Eigentümer sind verpflichtet die geänderte Nutzung ihres Flurstücks innerhalb von zwei Monate in das Liegenschaftskataster übernehmen zu lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die ehemalige Wohnbaufläche ausschließlich als Garten genutzt wird.

  • Betrifft die Änderung das gesamte Flurstück ist eine Mitteilung ausreichend. Bei der Übernahme in das Liegenschaftskataster entstehen keine Kosten.
  • Entsteht eine neue Nutzungsartengrenze ist es erforderlich, einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit der entsprechenden Aufnahme zu beauftragen.

Der aktuelle Stand des Liegenschaftskatasters ist im Geoportal-Sachsenatlas mit Zuschaltung des Layers „ALKIS-Gesamt“ (ALKIS - Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) einsehbar und wird etwa wöchentlich aktualisiert.

Achtung: Die Qualität der Darstellung der Flurstücke in der Liegenschaftskarte wird von dem jeweils zugrunde liegenden Erfassungsverfahren bestimmt und deshalb

  • nicht zur Entnahme von Maßen und
  • nicht zur präzisen Übertragung insbesondere von Grenzen in die Örtlichkeit

geeignet.

weitere Hinweise: Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Wenn Sie weitere Fragen haben steht Ihnen die Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung für weitere Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gern:

Telefon:                 0375 4402 25601

Telefax:                  0375 4402 25709

E-Mail:                  vermessung@landkreis -zwickau.de


Öffnungszeiten der Geschäftstelle:

Montag                   geschlossen

Dienstag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                geschlossen

Donnerstag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                    geschlossen

  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

Besucheradresse:

Landkreis Zwickau

Landratsamt

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2

08371 Glauchau


Postanschrift:

Landkreis Zwickau

Landratsamt

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

PF 10 01 76

08067 Zwickau

 

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