Der Kreistag
- legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und
- entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises,
- soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist.
Der dritte Kreistag des Landkreises Zwickau wurde am 26. Mai 2019 für fünf Jahre gewählt.