1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
zwei Bachen mit ihren Frischlingen

27. Januar 2020

Die Landesdirektion Sachsen hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) erlassen, in der der Verfahrensweg nach dem Auffinden von verendeten Wildschweinen sowie krank erlegten Wildschweinen aufgezeigt wird.

Im Fall einer Einschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine Früherkennung von zentraler Bedeutung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung.

 

In der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest ist für die Jagdausübungsberechtigten Anzeigepflicht und Mitwirkung für den Fall von verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) sowie krank erlegten Wildschweinn geregelt.


 

zum Seitenanfang springen