Im Fall einer Einschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine Früherkennung von zentraler Bedeutung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung.
In der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest ist für die Jagdausübungsberechtigten Anzeigepflicht und Mitwirkung für den Fall von verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) sowie krank erlegten Wildschweinn geregelt.