1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

Informationen zur Zulassung fabrikneuer oder gebrauchter Fahrzeuge, zum Halter- oder Standortwechsel und zur Inbetriebnahme stillgelegter Fahrzeuge

  • Wollen Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zulassen?
  • Wollen Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Land einführen und im Landkreis Zwickau zulassen?
  • Wollen Sie ein Fahrzeug zulassen, welches bisher in einem anderen Landkreis zugelassen war - also einen sogenannten Standortwechsel durchführen?
  • Wollen Sie ein Fahrzeug zulassen, welches schon im Landkreis Zwickau zugelassen ist - also einen sogenannten Halterwechsel durchführen?
  • Wollen Sie ein außer Betrieb gesetztes (stillgelegtes) Fahrzeug, welches zuletzt im Landkreis Zwickau zugelassen war, wieder in Betrieb nehmen?
zum Seitenanfang springen