Gemäß Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza vom 11. März 2021 erfolgte die Anordnung eines Beobachtungsgebietes.
Damit gilt ein striktes Verbringungsverbot für Tiere, Eier, Fleisch sowie sonstige von Geflügel und Federwild stammende Erzeugnisse und Nebenprodukte.
Es ist auch verboten Eier ab Hof abzugeben. Ein Verbringen von Eiern ist nur noch über eine Eierpackstelle ohne Geflügelhaltung möglich.
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Ausnahmen zum Verbringungsverbot sind genehmigungspflichtig.
Die Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind beim Landkreis Zwickau, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt einzureichen.
- Antrag Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern pdf / 0,36 mb
- Antrag Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel pdf / 0,34 mb