Die Aufhebung erfolgt mit Wirkung zum 13. Januar 2024, 00:00 Uhr.
Zum Ende der bundesweit angekündigten Protestwoche haben sich die maßgeblich an den Protesten beteiligten Landwirte in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde des Landkreises darauf verständigt, für den Zeitraum zwischen dem 13. Januar 2024 bis einschließlich 16. Januar 2024 keine Versammlungen durchzuführen. Deshalb ist die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung nicht länger erforderlich.
Eventuelle Versammlungsanzeigen, die vermeintlich der Solidarisierung mit den Bauernprotesten gelten, werden fortan wieder nach der gängigen Rechtspraxis in Einzelfallentscheidungen von der Versammlungsbehörde bewertet und beschieden.
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Datum: 12.01.2024
Aufhebung der Allgemeinverfügung pdf / 0,13 mb