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Piktogramm mit Kinderwagen, Stuhl und Teppich

23. April 2019

Sperrige Abfälle und Elektro(nik)-Altgeräte dürfen erst einen Tag vor dem Abholtermin herausgestellt werden.

Oft liegen sperrige Abfälle wochenlang am Straßenrand. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch gefährlich!

 

Deshalb dürfen diese, genauso wie Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott frühestens am Tag vor dem Abholtermin bereitgestellt werden. Werden sie eher an den Straßenrand gebracht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

 

Wird eine Abholung von Abfällen wie Sperrmüll oder Elektro(nik)-Altgeräten beantragt, beträgt die Wartezeit zum Entsorgungstermin bis zu einem Monat. Der Abholtag wird dem Antragsteller schriftlich – per E-Mail oder Post – mitgeteilt. Die Abfälle dürfen dann am Vortag herausgestellt werden.

 

Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Bei schlechten Witterungsbedingungen, wie Sturm, können herumfliegende Teile Personen oder Eigentum beschädigen. Polstermöbel saugen sich bei Regen so stark mit Wasser voll, dass sie vom Entsorgungspersonal kaum noch ins Fahrzeug verladen werden können. Außerdem ist bei zu früher Bereitstellung das Risiko größer, dass sich die Abfälle „vermehren“ oder defekte Elektro(nik)-Altgeräte „verschwinden“. Eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung ist dann nicht mehr gewährleistet.

 

Aus ebendiesen Gründen sollten auch Abfalltonnen frühestens am Vorabend des Entleerungstages herausgestellt werden.

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