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06. April 2023

Jeder Tierhalter hat die Pflicht, seinen Tierbestand vor Tierseuchen zu schützen und deren Bekämpfung zu unterstützen. Deshalb sollte jeder einzelne Tierhalter seine Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Hoher Tiergesundheitsstandard muss geschützt werden

Die Bundesrepublik Deutschland und somit auch der Freistaat Sachsen haben im Jahr 2020 die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Infektion des Rindes mit dem Bovinen Herpesvirus 1 erfolgreich abgeschlossen und in Bezug auf diese Krankheit den Status „seuchenfrei“. Sachsen hat außerdem seit Februar 2022 den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Bovine Virus Diarrhoe erlangt. 

Hinweise zu wichtigen Vorsorgemaßnahmen gegen eine Seucheneinschleppung beziehungsweise Seuchenweiterverbreitung (Biosicherheitsmaßnahmen) in rinderhaltenden Betrieben

Biosicherheitsmaßnahmen:

  1. Kontrollierter Zukauf von Tieren im Hinblick auf BHV1 und BVD
  2. Abschirmung der Betriebseinheiten
  3. Zutrittsbeschränkung
  4. Hygiene, Reinigung und Desinfektion


Weitere Informationen zu Tierseuchen und Tierkrankheiten:

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