Allgemeine Informationen
Hinweise:
- Zuständig für die Entgegennahme des Führerscheines sind die Bußgeldstelle (Ansprechpartner siehe unten) und der Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Zwickau und Werdau.
- Zuständig ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde, welche den Bußgeldbescheid erlassen hat.
- Fahrverbote aus Bußgeldbescheiden von anderen Behörden können in Amtshilfe auch bei uns vollstreckt werden.
- Urteile von Amtsgerichten werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft vollstreckt.
- Voraussetzung:
- rechtskräftiger Bußgeldbescheid
- Einspruchsfrist von 2 Wochen ist abgelaufen,
- Rechtsmittelverzicht wurde erklärt oder
- Einspruch wurde schriftlich zurückgenommen
- ACHTUNG: bei endgültigem Fahrerlaubnisentzug ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig
Erforderliche Unterlagen
- Bußgeldbescheid
- alle vorhandenen Führerscheine (auch internationale Führerscheine und Übersetzungen)
- Personalausweis
- Vollmacht des Führerscheininhabers, bei Abgabe durch eine andere Person
Ablauf
- persönliche Abgabe des Führerscheines
- Sie sprechen in der Behörde vor und bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Abgabe des Führerscheines per Post
- Der Brief oder das Einschreiben wird an die Bußgeldstelle (Landratsamt Zwickau, Bußgeldstelle, PF 10 01 76, 08067 Zwickau) adressiert. Das Fahrverbot beginnt mit Posteingang. Die Aufgabe der Sendung bei der Post gilt nicht als Beginn des Fahrverbotes. Bitte geben Sie das Aktenzeichen an.
Kosten und Gebühren
- keine bei Abholung des Führerscheines
- 5,10 Euro Nachnahmegebühr bei Rücksendung des Führerscheines
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: |
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Telefon: | 0375 4402-24145 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
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