Anzeige einer Nutztierhaltung
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Wer landwirtschaftliche Nutztiere halten will, hat dies gemäß Viehverkehrsverordnung vor Beginn der Tätigkeit dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen.
Voraussetzungen:
Bitte Verwenden Sie das Anzeigeformular "Anzeige einer Tierhaltung und Änderungsmitteilung zum Tierbestand"

Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind mit Ohrmarken, die beim Sächsischen Landeskontrollverband erhältlich sind, zu kennzeichnen.
Sächsischer Landeskontrollverband e.V.
August-Bebel-Straße 6, 09577 Lichtenwalde
Tel.: 037206 870, Fax: 037206 87231
http://www.lkvsachsen.de
Name: Sylke Baumgärtel
Stellenbezeichnung:Tiergesundheitskontrolleur und Statistik
Telefon: 0375 4402-22614
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV)
Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) 
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