Allgemeine Informationen
Die untere Wasserbehörde ist als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für
Bundes- und Landeswasserrecht zuständig. Damit ist die weit gefasste Aufgabe des
Schutzes der Gewässer in Form von Grund- und Oberflächenwasser umrissen.
Der unteren Wasserbehörde obliegt z. B. die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten und der Vollzug bereits bestehender Rechtsverordnungen sowie auch die Aufhebung von Rechtsverordnungen für nicht mehr genutzte Wassergewinnungsanlagen. Für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig, das gleiche gilt für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, für Erdaufschlüsse oder den Gewässerausbau. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der bei der Lagerung von Heizöl beginnt und bei der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung endet, ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Die MitarbeiterInnen der unteren Wasserbehörde sind auch bei allen Gewässerschadensfällen oder bei Verstößen gegen wasserrechtliche Regelungen gefragt. Bei Problemen der Bürger zu Fragen der Abwasserentsorgung spielen Beratungsgespräche eine große Rolle.
Der unteren Wasserbehörde obliegt z. B. die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten und der Vollzug bereits bestehender Rechtsverordnungen sowie auch die Aufhebung von Rechtsverordnungen für nicht mehr genutzte Wassergewinnungsanlagen. Für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig, das gleiche gilt für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, für Erdaufschlüsse oder den Gewässerausbau. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der bei der Lagerung von Heizöl beginnt und bei der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung endet, ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Die MitarbeiterInnen der unteren Wasserbehörde sind auch bei allen Gewässerschadensfällen oder bei Verstößen gegen wasserrechtliche Regelungen gefragt. Bei Problemen der Bürger zu Fragen der Abwasserentsorgung spielen Beratungsgespräche eine große Rolle.
Ansprechpartner
Name: | Jörg Buchhold |
Stellenbezeichnung: | Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-26210 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Sachgebiet Wasser |
Webseite: | Landkreis Zwickau |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
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Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Sachgebiet Wasser Zum Sternplatz 7 Zimmer 109 08412 Werdau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Umweltamt Sachgebiet Wasser Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |