Allgemeine Informationen
Übernahme der Betreuungskosten
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.
Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung der Stadt oder Gemeinde über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wirtschaftliche Leistungen des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.
Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung der Stadt oder Gemeinde über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wirtschaftliche Leistungen des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.
Erforderliche Unterlagen
Entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt auf dem Antragsformular.
Ablauf
- Der Antrag ist im Original per Post oder persönlich in unseren Bürgerservicestellen einzureichen.
- Bei Abgabe des Antrages durch einen Bevollmächtigten ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich.
- Die zum Antrag erforderlichen Nachweise und Unterlagen können bei Vorsprache im Original vorgelegt werden.
- Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Leistungen.
Besonderheiten
Die Antragsformulare erhalten Sie in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes und in den Kindertagesstätten. Die Antragsannahme erfolgt in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Elternbeiträge |
Telefon: | 0375 4402-23432 |
E-Mail: | WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Elternbeiträge |
Telefon: | 0375 4402-23435 |
E-Mail: | WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Elternbeiträge |
Telefon: | 0375 4402-23431 |
E-Mail: | WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |