Kinder- und Jugendschutz
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Kinderschutz,Jugendschutz, Drogensucht, Jugendgefährdung, Jugendschutzgesetz

Kinder- und Jugendschutz

Aufgaben
Kinder- und Jugendschutz ist eine zentrale Aufgabe zur Aufklärung und zum Schutz vor Gefährdungen. Die Maßnahmen sollen
  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Rufen Sie einfach an und machen Sie mit uns einen Termin aus.
Zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte. Die Tätigkeitsfelder und Wirkungsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes sind als Querschnittaufgabe in allen Feldern des SGB VIII zu finden. Es muss auf die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen konsequent hingewirkt werden. Dies betrifft auch den gesamten öffentlichen Bereich.
Name: Katrin Resch
Stellenbezeichnung:Kinder- und Jugendschutz
Telefon: 0375 4402-23111
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