Allgemeine Informationen
Im Rahmen der amtlichen Tierseuchenüberwachung wird die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen kontrolliert.
Der routinemäßigen Überwachung unterliegen die Halter landwirtschaftlicher Nutztiere, einschließlich Bienen, Nutzfische, Geflügel sowie die Züchter oder Händler von Papageien und Sittichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird oder nicht. Nutzvieh unterliegt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, deren Kosten in der Regel von der Sächsischen Tierseuchenkasse übernommen werden.Wird im Ergebnis dieser Untersuchungen festgestellt, dass Tiere mit Seuchenerregern befallen sind, müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden um die weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern, da ansonsten erhebliche wirtschaftliche Verluste eintreten können. Ebenso sind beim Auftreten einer Zoonose (eine Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) sofort wirksame Schutzmaßnahmen einzuleiten. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt und geahndet.Bei Verdacht auf Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z.B. Schweinepest, Klassische Geflügelpest und Maul- und Klauenseuche) sowie des Auftretens meldepflichtiger Tierkrankheiten werden die Anzeigen aufgenommen, um entsprechende Abklärungen und erforderlichenfalls Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.Beschwerden, denen ein Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen zugrunde liegt, werden ebenfalls entgegengenommen und bearbeitet.
Der routinemäßigen Überwachung unterliegen die Halter landwirtschaftlicher Nutztiere, einschließlich Bienen, Nutzfische, Geflügel sowie die Züchter oder Händler von Papageien und Sittichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird oder nicht. Nutzvieh unterliegt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, deren Kosten in der Regel von der Sächsischen Tierseuchenkasse übernommen werden.Wird im Ergebnis dieser Untersuchungen festgestellt, dass Tiere mit Seuchenerregern befallen sind, müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden um die weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern, da ansonsten erhebliche wirtschaftliche Verluste eintreten können. Ebenso sind beim Auftreten einer Zoonose (eine Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) sofort wirksame Schutzmaßnahmen einzuleiten. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt und geahndet.Bei Verdacht auf Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z.B. Schweinepest, Klassische Geflügelpest und Maul- und Klauenseuche) sowie des Auftretens meldepflichtiger Tierkrankheiten werden die Anzeigen aufgenommen, um entsprechende Abklärungen und erforderlichenfalls Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.Beschwerden, denen ein Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen zugrunde liegt, werden ebenfalls entgegengenommen und bearbeitet.
Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren
- Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter
- Anzeige einer Nutztierhaltung
- Ausfuhr Tiere - Exportanmeldung
- Schutz vor Tierseuchen
- Tierausstellungsgenehmigung beantragen
- Tierkörperbeseitigung
- Untersuchung von Wildschweinen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Untersuchungspflicht in Rinderbeständen
Ansprechpartner
Name: | Dr. Steffi Kirchgatter |
Stellenbezeichnung: | Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-22601 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz Zum Sternplatz 7 08412 Werdau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |