Allgemeine Informationen
Grundsätzlich hat der Tierhalter seine Tiere untersuchen zu lassen. Die Pflicht, den Bestandstierarzt rechtzeitig mit der Probenentnahme zu beauftragen, obliegt ausschließlich dem Tierhalter. Die Rinderhalter erhalten hier zur jährlichen Untersuchungspflicht ihrer Bestände nachfolgende Informationen:
Ansprechpartner
Name: | Dr. Steffi Kirchgatter |
Stellenbezeichnung: | Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz |
Telefon: | 0375 4402-22610 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
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