Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
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Lebensmittel, Gesundheitsausweis, Gesundheitspass, Hygiene, Gesundheitszeugnis

Gesundheitsausweis

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und Ausstellung der Bescheinigung lt. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Information und Aufklärung zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und zu hygienischen Bestimmungen beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Befragung und ggf. klinische Untersuchung des Einzelnen zum Ausschluss von Hinderungsgründen für die Tätigkeit
  • Ausstellen der Bescheinigung im Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitsausweis)
  • Ausstellen von Duplikaten des Gesundheitsausweises
ONLINE-Terminanmeldung

Veranstaltungsort:
  • Verwaltungszentrum Zwickau
    Haus 4, Eingang C, Zimmer 230
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau 

FAQ:
Was passiert, wenn ich meinen Gesundheitspass verloren habe?
Ihre Daten sind 10 Jahre im Gesundheitsamt gespeichert. Innerhalb dieser Frist können Sie sich im Gesundheitsamt Zwickau melden und Ihnen wird (kostenpflichtig) ein Duplikat ausgestellt.



Bescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelverkehr (Gesundheitsausweis): 37,00 EUR

Ausfertigung eines Duplikats des Gesundheitsausweises: 20,00 EUR

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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