Allgemeine Informationen
Gesundheitsausweis
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und Ausstellung der Bescheinigung lt. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Veranstaltungsort:
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und Ausstellung der Bescheinigung lt. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Information und Aufklärung zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und zu hygienischen Bestimmungen beim Umgang mit Lebensmitteln
- Befragung und ggf. klinische Untersuchung des Einzelnen zum Ausschluss von Hinderungsgründen für die Tätigkeit
- Ausstellen der Bescheinigung im Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitsausweis)
- Ausstellen von Duplikaten des Gesundheitsausweises
Veranstaltungsort:
- Verwaltungszentrum Zwickau
Haus 4, Eingang C, Zimmer 230
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
FAQ:
Was passiert, wenn ich meinen Gesundheitspass verloren habe?
Ihre Daten sind 10 Jahre im Gesundheitsamt gespeichert. Innerhalb dieser Frist können Sie sich im Gesundheitsamt Zwickau melden und Ihnen wird (kostenpflichtig) ein Duplikat ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigungs-Mail der ONLINE-Terminanmeldung als Nachweis als Ausdruck oder digital
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Impfpass (falls vorhanden)
- Kugelschreiber o. ä.
- Dolmetscher für nicht deutsch sprechende Teilnehmer
- 37,00 EUR (vorzugsweise EC-Zahlung)
- ausgefüllte und unterschriebene Elternerklärung für Personen unter 18 Jahren erforderlich
Kosten und Gebühren
Bescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelverkehr (Gesundheitsausweis): 37,00 EUR
Ausfertigung eines Duplikats des Gesundheitsausweises: 20,00 EUR
Ausfertigung eines Duplikats des Gesundheitsausweises: 20,00 EUR
Rechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)