Kinder- und Jugendärztliche Untersuchungen
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Kinder, Jugendliche, Kita, Schule, Untersuchung, Kindergartenuntersuchung, Schuluntersuchung, Schulanfänger, Schulaufnahme, Schulaufnahmeuntersuchung



Durchführung kinder- und jugendärztlicher Untersuchungen einschließlich Impfberatung
  • Schulaufnahmeuntersuchungen zur Beurteilung des Entwicklungsstandes schulpflichtig werdender Kinder
  • kinder- und jugendärztliche Untersuchungen für alle Schüler der Klassenstufe 6
  • zusätzliche Untersuchungen für Förderschüler der Klassen 2, 4, 6 und 8 sowie für Schüler der Schulen mit Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
  • Screeninguntersuchungen in Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflege für Kinder im 4. Lebensjahr bzw. 2 Jahre vor Einschulung.

Untersuchungsinhalt


Schulaufnahmeuntersuchung
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist gemäß Schulgesetz für den Freistaat Sachsen eine Pflichtuntersuchung. Sie erfolgt generell im Beisein der Eltern bzw. eines Elternteils. Neben der Messung von Körpergröße, -gewicht und Blutdruck werden medizinische Tests zum Seh-, Hör- und Sprachvermögen sowie Motorik durchgeführt. Die körperliche Untersuchung und Befragung soll Aufschluss über den Entwicklungsstand des Kindes geben, um ggf. Fördermaßnahmen oder medizinische Behandlungen einzuleiten.
Nach erfolgter Anmeldung in der Schule ist die Terminvergabe Online über folgenden Link möglich
http://termine-reservieren.de/termine/lra-zwickau//select2?md=8
Die Einschulungsuntersuchung findet im Gesundheitsamt statt.

Kita-Untersuchung
Die Untersuchung erfolgt entsprechend Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen einmalig für Kinder im 4. Lebensjahr und findet in der Kindertageseinrichtung statt. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig, die Anwesenheit der Eltern möglich. Die Untersuchung beinhaltet die Überprüfung des Seh- Hörvermögens, der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten sowie eine Kontrolle von Impfstatus und Vorsorgestatus. Das Untersuchungsergebnis wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Schuluntersuchung
Die Untersuchungen sind gesetzliche Pflichtuntersuchungen für alle Schüler der 6. Klasse. Zusätzlich werden weitere Untersuchungen in Förderschulen durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen eine körperliche Untersuchung und eine gesundheitliche Beratung inkl. Impfberatung. Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.


Hinweis:
Zu statistischen Zwecken erfolgt eine standardisierte Datenerfassung und anonymisierte Datenauswertung, um allgemeine und individuelle gesundheitliche Probleme der Schüler zu erkennen, deren Gesundheit zu sichern und zu fördern.

Die Untersuchungen werden einzeln unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht durchgeführt.



Die vom Gesundheitsamt angebotenen Reihenuntersuchungen sind kostenfrei
  • gemäß § 26a (6) des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen haben Eltern die Möglichkeit, die vom Gesundheitsamt angebotenen kostenfreien Schuluntersuchungen auch durch einen Kinder- oder Hausarzt eigener Wahl durchführen zu lassen. In diesem Fall sind aber die Kosten der Untersuchung selbst zu tragen. In diesenm Fall ist dem Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung bis zum Untersuchungstag vorzulegen


Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 1

zuständig für Glauchau, Mülsen, Wildenfels, Hartenstein, Langenweißbach
Telefon: 0375 4402-22447
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 2

zuständig für Callenberg, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Niedefrohna, Oberlungwitz, Remse, Waldenburg
Telefon: 0375 4402-22466
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 3

zuständig für Crinitzberg, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Kirchberg, Lichtentanne, Reinsdorf, Wilkau-Haßlau
Telefon: 0375 4402-22455
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 4

zuständig für Crimmitschau, Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen, Werdau
Telefon: 0375 4402-22446
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 5

zuständig für Zwickau Stadt
Telefon: 0375 4402-22451
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:MA im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Aufgabenbeschreibung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Team 6

zuständig für Bernsdorf, Gersdorf, Lichtenstein, Meerane, St. Egidien
Telefon: 0375 4402-22457
Fax:0375 4402-22409
E-Mail:gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
  • SächsGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen)
  • SGB V (Sozialgesetzbuch V)
  • AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) 
  • SchulGesPflVO (Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulgesundheitspflege)
  • SächsKitaG (Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tagesstätten)
  • SchulG (Schulgesetz für den Freistaat Sachsen)
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