Einspruch
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Widerspruch,Wiederspruch

Hinweise:

  • Der Einspruch ist das Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid.
  • Er muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Behörde eingehen.
  • Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden.
    • Er kann
      • per Fax (0375 4402 - 24109),
      • über den Postweg (Landratsamt Zwickau, Bußgeldstelle, PF 100176, 08067 Zwickau) oder
      • zur Niederschrift im Landratsamt eingelegt werden.
    • Der Einspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
  • Das Aktenzeichen sollte angegeben werden.

  • Der form- und fristgemäß eingelegte Einspruch hält das Verfahren an.
  • Die Verwaltungsbehörde prüft die Einlassung des Betroffenen.
  • Nach dem Einspruch
    • erlässt die Verwaltungsbehörde einen neuen Bußgeldbescheid,
    • stellt die Verwaltungsbehörde das Verfahren ein und entscheidet über die Kosten oder
    • die Verwaltungsbehörde gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Danach entscheidet ein Amtsrichter.
  • keine bei der Verwaltungsbehörde
  • gegebenenfalls Gerichtskosten
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Telefon: 0375 4402-24143
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
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Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: Unfälle, Alkohol, Drogen
Telefon: 0375 4402-24133
Fax:0375 4402-24109
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Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: sonstige Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 0375 4402-24135
Fax:0375 4402-24109
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