Verwarnung
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Hinweise:

  • wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen
  • enthält Verwarnungsgeld zwischen 5,00 Euro bis 55,00 Euro
  • dient dazu, Verfahren schnell und unbürokratisch abzuschließen
  • Rechtsanspruch auf eine Verwarnung besteht nicht - bei hohem Verwaltungsaufwand wird die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten

Voraussetzungen:
  • Verwarnung wird nur wirksam wenn
    • der Betroffene mit ihr einverstanden ist
    • das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird
    • das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird
    • das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt

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