Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nach § 34 Absatz 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) für Lehrgänge zur Fachkunde nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Bearbeitung von Feuerwerksanzeigen durch zugelassene Feuerwerker und Anträgen für Bühnenfeuerwerke
- Erlaubniserteilung und Verlängerung für Erwerb und Besitz von Treibladungsmitteln (§ 27 Sprengstoffgesetz):
- für Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
- für Böllerpulver zum Böllerschießen
- für NC-Pulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen