Allgemeine Informationen
Hinweis:
Voraussetzungen:
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz haben Ausnahmecharakter
Voraussetzungen:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Person ist
- asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose/r, heimatlose/r Ausländer/in
- Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis Zwickau
- wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes
Erforderliche Unterlagen
- Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Einzelfall bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen
Ablauf
- Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei unserer Behörde.
Kosten und Gebühren
- Die Gebühr wird innerhalb des Gebührenrahmens nach Verwaltungsaufwand sowie Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller bemessen.
- Minimale Gebühren: 10,00 €
- Maximale Gebühren:
- 600,00 € (Vornamensänderung)
- 1150,00 € (Familiennamensänderung)
- Eine Antragsrücknahme und die Ablehnung sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
Telefon: | 0375 4402-24179 |
Fax: | 0375 4402-24189 |
E-Mail: | personenstandswesen@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Telefon: | E-Mail: einbuergerung@landkreis-zwickau.de |
Fax: | 0375 4402-24189 |
E-Mail: | auslaender@landkreis-zwickau.de |
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