Entsorgung von Schrott
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Der Landkreis Zwickau bietet zwei Entsorgungswege an: Selbstanlieferung oder Abholung auf Abruf

Selbstanlieferung (gebührenfrei)Abholung auf Abruf (gebührenfrei)
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte.
  • Der Anspruch besteht für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe.
  • Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
  • Die Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
Was gehört zum Schrott? 
  • siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
  • Der bereitgestellte Schrott darf Außenmaße bis zu maximal 3,00 Meter nicht überschreiten.


Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

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