Allgemeine Informationen
Hinweise:
- Anzeigen von Versammlungen / Demonstrationen unter freiem Himmel werden vom Landratsamt entgegengenommen.
- Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge sind mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung beim Landratsamt anzuzeigen.
Kosten und Gebühren
- keine